Governance:Non-Profit-Association: Difference between revisions
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| date=2026- | | date=2026-10-05 | ||
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= Konzept zur | = Konzept zur Gründung der AOWIS gUG = | ||
== Kurzfassung == | == Kurzfassung == | ||
Für | Für die langfristige institutionelle und gemeinnützige Trägerschaft von '''AOWIS (Afritic Open Water Infrastructure System)''' ist die Gründung einer '''gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG)''' vorgesehen. | ||
AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus.<ref name="AOWISMain">https://aowis.org/index.php/Main_Page</ref> | |||
AOWIS verbindet insbesondere: | |||
* Open-Source-Software, | |||
* offene technische Standards, | * offene technische Standards, | ||
* | * gemeinsame Infrastruktur- und Datenmodelle, | ||
* | * Engineering-Methoden, | ||
* | * Modellierung und Simulation, | ||
* | * Monitoring und Steuerung, | ||
* Dokumentation, Forschung und | * technische Dokumentation, | ||
* | * Forschung und Evaluation, | ||
* Ausbildung und Wissenstransfer. | |||
Die '''AOWIS gUG''' soll AOWIS institutionell tragen, weiterentwickeln und für gemeinnützige Zwecke einsetzen. | |||
Als zentraler gemeinnütziger Zweck bietet sich die '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit''' gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO an.<ref name="AO52">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html</ref> | |||
Ergänzend | Ergänzend kommen insbesondere in Betracht: | ||
* Förderung von Wissenschaft und Forschung, | * Förderung von Wissenschaft und Forschung, | ||
* Förderung | * Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, | ||
* Förderung | * Förderung des Umweltschutzes. | ||
Die endgültige Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke und des Gesellschaftsvertrags sollte vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden. | |||
AOWIS | == Aufgaben der AOWIS gUG == | ||
Die | Die AOWIS gUG soll insbesondere: | ||
* | * AOWIS-Software entwickeln, pflegen und veröffentlichen, | ||
* | * technische Standards und Datenmodelle entwickeln und dokumentieren, | ||
* | * technische Dokumentation und Referenzmaterialien bereitstellen, | ||
* | * Forschung und technische Evaluation durchführen oder unterstützen, | ||
* | * Schulungs- und Ausbildungsmaterialien entwickeln, | ||
* | * Workshops und Trainings durchführen, | ||
* Pilot- und Demonstrationsprojekte durchführen, | |||
* Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen, | |||
* Wissenstransfer und lokale technische Fähigkeiten fördern, | |||
* mit Gemeinden, Betreibern, NGOs, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, | |||
* die langfristige Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von AOWIS sicherstellen. | |||
== Gemeinnützige Zwecke == | |||
=== Entwicklungszusammenarbeit === | |||
Die '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit''' soll einen zentralen Zweck der AOWIS gUG bilden. | |||
AOWIS kann hierzu insbesondere beitragen durch: | |||
* Bereitstellung offener technischer Werkzeuge, | |||
* Unterstützung bei Planung und Betrieb von Wasserinfrastruktur, | |||
* Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker, | |||
* Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten, | |||
* Wissenstransfer, | |||
* technische Dokumentation, | |||
* Unterstützung gemeinnütziger und kommunaler Wasserprojekte, | |||
* Verbesserung von Wartbarkeit und Betriebssicherheit, | |||
* Unterstützung nachhaltiger Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. | |||
=== Wissenschaft und Forschung === | |||
Die AOWIS gUG kann wissenschaftliche und technische Forschung durchführen oder fördern. | |||
: | Mögliche Bereiche sind insbesondere: | ||
* hydraulische Modellierung, | |||
* Wasserqualität, | |||
* Wasserverluste, | |||
* Wasserressourcen, | |||
* Hydrogeologie, | |||
* Sensorik und Messverfahren, | |||
* Telemetrie, | |||
* Automatisierung, | |||
* resilienter Infrastrukturbetrieb, | |||
* Energieversorgung, | |||
* Bewässerung, | |||
* Datenmodelle und Modellkopplung. | |||
Forschungsergebnisse sollen grundsätzlich dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. | |||
=== Erziehung, Volks- und Berufsbildung === | |||
Die AOWIS gUG kann Bildungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln und durchführen. | |||
Dazu können gehören: | |||
* Schulungen für Betreiber und Techniker, | |||
* Workshops, | |||
* technische Handbücher, | |||
* Lernmaterialien, | |||
* praktische Trainings, | |||
* Weiterbildung für Ingenieure, | |||
* Schulungen für Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, | |||
* Ausbildung im Umgang mit Modellierungs-, Simulations- und Monitoringwerkzeugen. | |||
=== Umweltschutz === | |||
Die AOWIS gUG kann Projekte fördern oder durchführen, die insbesondere folgenden Zielen dienen: | |||
* nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, | |||
* Verringerung von Wasserverlusten, | |||
* effiziente Bewässerung, | |||
* energieeffizienter Betrieb, | |||
* Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, | |||
* Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität, | |||
* ressourcenschonende Infrastrukturplanung. | |||
== Vorschlag für den Gesellschaftszweck == | |||
Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf für die weitere Abstimmung mit Finanzamt, Notar und gegebenenfalls steuerlicher oder rechtlicher Beratung. | |||
<pre> | |||
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Umweltschutzes. | |||
Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung offener technischer Grundlagen, Software, Dokumentation, Methoden und Bildungsangebote für die Planung, Modellierung, Errichtung, Überwachung, Steuerung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. | |||
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: | |||
1. die Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung frei zugänglicher technischer Standards, Datenmodelle, Software und Referenzimplementierungen; | |||
2. die Erstellung und Veröffentlichung technischer Dokumentationen, Planungsunterlagen, Handbücher, Lehrmaterialien und Betriebsleitlinien; | |||
3. die Durchführung von Schulungen, Workshops, Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Bildungsangeboten; | |||
4. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprojekte sowie die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse; | |||
5. die Durchführung und Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur; | |||
6. die Förderung des Wissenstransfers und des Aufbaus lokaler technischer Fähigkeiten für Planung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Wasserinfrastruktur; | |||
7. die Zusammenarbeit mit steuerbegünstigten Organisationen, Gemeinden, öffentlichen Stellen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen geeigneten Projektpartnern; | |||
8. die Entwicklung und Verbreitung von Verfahren zur nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen, zur Verringerung von Wasserverlusten, zur Verbesserung der Wasserqualität sowie zur energie- und ressourceneffizienten Betriebsführung; | |||
9. die Dokumentation, Evaluation und Veröffentlichung praktischer Erfahrungen aus Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. | |||
</pre> | |||
§ 60 AO verlangt, dass Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt werden, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erfüllt sind.<ref name="AO60">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60.html</ref> | |||
== Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen == | == Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen == | ||
=== Selbstlosigkeit === | === Selbstlosigkeit === | ||
Die Gesellschaft muss selbstlos tätig sein und ihre Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.<ref name="AO55">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html</ref> | |||
Insbesondere: | |||
* keine | * erhalten Gesellschafter keine Gewinnanteile, | ||
* keine unangemessenen Vergütungen, | * dürfen keine unangemessenen Vergütungen oder sonstigen Begünstigungen gewährt werden, | ||
* | * müssen Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, | ||
* | * muss die Vermögensbindung bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sichergestellt sein. | ||
Angemessene Vergütungen für Geschäftsführung, Beschäftigte und externe Leistungen sind möglich. | |||
=== Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit === | |||
Die Gesellschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen.<ref name="AO56">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__56.html</ref><ref name="AO57">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__57.html</ref> | |||
Dies kann insbesondere erfolgen durch: | |||
* eigene Softwareentwicklung, | |||
* eigene Dokumentation, | |||
* eigene Forschung, | |||
* eigene Schulungen, | * eigene Schulungen, | ||
* eigene | * eigene Pilot- und Entwicklungsprojekte, | ||
* eigene Veröffentlichungen und Evaluationen. | |||
* eigene Evaluationen | |||
=== | === Vermögensbindung === | ||
Die | Die Vermögensbindung muss im Gesellschaftsvertrag entsprechend den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt werden.<ref name="AO61">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__61.html</ref> | ||
Die Mustersatzung aus Anlage 1 zur | Die Formulierungen der Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO sind dabei zu berücksichtigen.<ref name="AOMuster">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html</ref> | ||
== | === Tatsächliche Geschäftsführung === | ||
Die tatsächliche Geschäftsführung muss den steuerbegünstigten Zwecken entsprechen.<ref name="AO63">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html</ref> | |||
Erforderlich sind insbesondere: | |||
* ordnungsgemäße Buchführung, | |||
* dokumentierte Mittelverwendung, | |||
* nachvollziehbare Projektabrechnung, | |||
* dokumentierte Verträge, | |||
* angemessene Vergütungen, | |||
* nachvollziehbare Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen. | |||
== Gesellschaftsstruktur == | |||
=== Gesellschafter === | |||
Die Gesellschafter treffen die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen. | |||
Dazu gehören insbesondere: | |||
* Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, | |||
* Änderungen des Gesellschaftsvertrags, | |||
* grundlegende strategische Entscheidungen, | |||
* Kapitalmaßnahmen, | |||
* Feststellung des Jahresabschlusses. | |||
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.<ref name="GmbHG1">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__1.html</ref> | |||
=== Geschäftsführung === | |||
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt die AOWIS gUG nach außen. | |||
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: | |||
* operative Leitung, | |||
* Finanzen, | |||
* Personal, | |||
* Verträge, | |||
* Projekte, | |||
* Fördermittel, | |||
* Partnerschaften, | |||
* technische Infrastruktur, | |||
* Veröffentlichungen, | |||
* Compliance, | |||
* Kommunikation mit Behörden und Finanzamt. | |||
Die | Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben.<ref name="GmbHG6">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html</ref> | ||
== | == Finanzierung und wirtschaftliche Tätigkeiten == | ||
Mögliche Einnahmen der AOWIS gUG sind insbesondere: | |||
* Spenden, | |||
* Fördermittel, | |||
* öffentliche Zuschüsse, | |||
* Forschungsförderung, | |||
* Projektfinanzierungen, | |||
* zweckgebundene Zuwendungen, | |||
* Einnahmen aus Schulungen, | |||
* Forschungs- und Entwicklungsaufträge, | |||
* technische Projektleistungen, | |||
* Dienstleistungen, | |||
* projektbezogene Verkäufe. | |||
Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen ordnungsgemäß steuerlich eingeordnet und buchhalterisch erfasst werden. | |||
Je nach Tätigkeit kann es sich insbesondere um einen steuerbegünstigten Bereich, einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln.<ref name="AO64">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html</ref><ref name="AO65">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__65.html</ref> | |||
Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen sollten besonders transparent dokumentiert werden. | |||
== | == Stammkapital und Rücklagen == | ||
Für die Unternehmergesellschaft gelten die besonderen Regelungen des § 5a GmbHG.<ref name="GmbHG5a">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html</ref> | |||
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein. | |||
Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. | |||
Ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses ist grundsätzlich in die gesetzliche Rücklage einzustellen.<ref name="GmbHG5a" /> | |||
Das tatsächliche Stammkapital sollte anhand des realistischen Finanzbedarfs der Anfangsphase festgelegt werden. | |||
Zu berücksichtigen sind insbesondere: | |||
* | * Gründungskosten, | ||
* | * Buchhaltung, | ||
* | * Versicherungen, | ||
* Hosting und technische Infrastruktur, | |||
* Personalkosten, | |||
* Reisen, | |||
* Projektvorfinanzierung, | |||
* Hardware und Testsysteme. | |||
= | Gemeinnützige Körperschaften können außerdem unter den Voraussetzungen des § 62 AO Rücklagen bilden.<ref name="AO62">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__62.html</ref> | ||
== Gesellschaftsvertrag == | |||
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.<ref name="GmbHG2">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html</ref> | |||
Er muss insbesondere regeln: | |||
* | * Firma, | ||
* | * Sitz, | ||
* | * Unternehmensgegenstand, | ||
* | * Stammkapital, | ||
* | * Geschäftsanteile, | ||
* | * steuerbegünstigte Zwecke, | ||
* | * Art der Zweckverwirklichung, | ||
* Selbstlosigkeit, | |||
* Mittelverwendung, | |||
* Vermögensbindung. | |||
* | |||
* | |||
* | |||
Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen sollten vor der Beurkundung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden. | |||
Die | |||
== Gründungsschritte == | == Gründungsschritte == | ||
=== | === 1. Grundstruktur festlegen === | ||
Festzulegen sind: | |||
* | * endgültige Firma, | ||
* | * Sitz, | ||
* | * Gesellschafter, | ||
* Geschäftsführung, | |||
* Stammkapital, | |||
* Geschäftsanteile, | |||
* | * gemeinnützige Zwecke, | ||
* | * Unternehmensgegenstand. | ||
* | |||
* | |||
=== | === 2. Gesellschaftsvertrag entwerfen === | ||
Der Gesellschaftsvertrag wird auf Grundlage der geplanten Tätigkeit und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erstellt. | |||
=== 3. Vorabstimmung mit dem Finanzamt === | |||
Der Entwurf sollte vor der notariellen Gründung dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. | |||
Zu prüfen sind insbesondere: | |||
* | * steuerbegünstigte Zwecke, | ||
* | * Zweckverwirklichung, | ||
* Selbstlosigkeit, | * Selbstlosigkeit, | ||
* Mittelverwendung, | * Mittelverwendung, | ||
* Vermögensbindung | * Vermögensbindung. | ||
Die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen richtet sich nach § 60a AO.<ref name="AO60a">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html</ref> | |||
=== | === 4. Notarielle Gründung === | ||
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet und die Geschäftsführung bestellt. | |||
=== 5. Geschäftskonto und Stammkapital === | |||
Ein Geschäftskonto wird eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. | |||
=== | === 6. Handelsregister === | ||
Die Gesellschaft wird über den Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. | |||
=== 7. Steuerliche Erfassung === | |||
Anschließend erfolgen die steuerliche Erfassung und die weitere Abstimmung zur Gemeinnützigkeit. | |||
=== 8. Geschäftsbetrieb aufsetzen === | |||
Erforderlich sind insbesondere: | |||
* Buchhaltung, | * Buchhaltung, | ||
* | * Geschäftskonto, | ||
* Versicherungen, | |||
* Projektverwaltung, | |||
* Fördermittelverwaltung, | |||
* Spendenverwaltung, | * Spendenverwaltung, | ||
* | * Vertragsgrundlagen, | ||
* | * Datenschutz, | ||
* | * Dokumentation der Mittelverwendung. | ||
== | == Schutz der langfristigen Ausrichtung == | ||
Im Gesellschaftsvertrag sollte geprüft werden, wie die langfristige gemeinnützige und offene Ausrichtung von AOWIS abgesichert werden kann. | |||
Relevant sind insbesondere: | |||
* | * Übertragung von Geschäftsanteilen, | ||
* | * Zustimmungsvorbehalte bei Anteilsübertragungen, | ||
* | * Änderungen des Gesellschaftszwecks, | ||
* | * Interessenkonflikte, | ||
* | * Vermögensbindung. | ||
Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann im Gesellschaftsvertrag von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.<ref name="GmbHG15">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html</ref> | |||
== Internationale Zusammenarbeit == | |||
Die AOWIS gUG soll ihren Sitz in Deutschland haben und international tätig sein können. | |||
Bei Projekten sollen lokale Betreiber, Techniker, Gemeinden und andere Beteiligte frühzeitig einbezogen werden. | |||
Relevant sind dabei insbesondere: | |||
* vorhandene Infrastruktur, | |||
* lokale Wasserressourcen, | |||
* Hydrogeologie, | |||
* Energieversorgung, | |||
* Kommunikationsinfrastruktur, | |||
* Wartungsmöglichkeiten, | |||
* Ersatzteilverfügbarkeit, | |||
* lokale technische Fähigkeiten, | |||
* tatsächliche Betriebsabläufe. | |||
Ziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer technischer Fähigkeiten und Infrastruktur. | |||
== Risiken | == Risiken == | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
! Risiko | ! Risiko | ||
! Gegenmaßnahme | ! Gegenmaßnahme | ||
|- | |- | ||
| | | Unklare gemeinnützige Zwecksetzung | ||
| | | Zwecke und konkrete Zweckverwirklichung präzise formulieren und vorab mit dem Finanzamt abstimmen. | ||
|- | |- | ||
| | | Vermischung mit privaten wirtschaftlichen Interessen | ||
| | | Interessenkonflikte offenlegen und Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen dokumentieren. | ||
|- | |- | ||
| | | Fehlerhafte Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten | ||
| | | Tätigkeiten steuerlich prüfen und buchhalterisch sauber trennen. | ||
|- | |- | ||
| | | Unzureichende Dokumentation | ||
| Verträge, Projektakten, Buchhaltung und Mittelverwendung nachvollziehbar dokumentieren. | |||
| Verträge, | |||
|- | |- | ||
| | | Zu geringes Anfangskapital | ||
| Stammkapital und Finanzierung anhand einer realistischen Liquiditätsplanung festlegen. | |||
| | |||
|- | |- | ||
| | | Unklare Rechte an Software, Dokumentation und Marken | ||
| | | Rechte, Lizenzen und Zuständigkeiten frühzeitig dokumentieren. | ||
|} | |} | ||
== | == Nächste Schritte == | ||
# Gesellschafter und Geschäftsführung festlegen. | |||
# Sitz und endgültige Firma festlegen. | |||
# Stammkapital und Geschäftsanteile festlegen. | |||
# Gemeinnützige Zwecke endgültig auswählen. | |||
# Gesellschaftszweck und Zweckverwirklichung ausformulieren. | |||
# Gesellschaftsvertrag entwerfen. | |||
# Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen. | |||
# Finanzplan für die ersten zwölf Monate erstellen. | |||
# Bestehende AOWIS-Ressourcen und Rechte erfassen. | |||
# Notarielle Gründung vorbereiten. | |||
== | == Kurzbeschreibung == | ||
<pre> | <pre> | ||
Die AOWIS gUG ist die gemeinnützige Trägerorganisation des Afritic Open Water Infrastructure System (AOWIS). | |||
Sie entwickelt und verbreitet Open-Source-Software, technische Standards, Datenmodelle, Dokumentation, Engineering-Methoden und Bildungsangebote für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. | |||
Schwerpunkte sind Entwicklungszusammenarbeit, Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer sowie die Entwicklung sicherer, nachhaltiger und langfristig betreibbarer Wasserinfrastruktur. | |||
</pre> | </pre> | ||
== Quellen == | == Quellen == | ||
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[[Kategorie:AOWIS]] | [[Kategorie:AOWIS]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:gUG]] | ||
[[Kategorie:Gemeinnützigkeit]] | [[Kategorie:Gemeinnützigkeit]] | ||
[[Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit]] | [[Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit]] | ||
Latest revision as of 12:57, 5 October 2026
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Konzept zur Gründung der AOWIS gUG
Kurzfassung
Für die langfristige institutionelle und gemeinnützige Trägerschaft von AOWIS (Afritic Open Water Infrastructure System) ist die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) vorgesehen.
AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus.[1]
AOWIS verbindet insbesondere:
- Open-Source-Software,
- offene technische Standards,
- gemeinsame Infrastruktur- und Datenmodelle,
- Engineering-Methoden,
- Modellierung und Simulation,
- Monitoring und Steuerung,
- technische Dokumentation,
- Forschung und Evaluation,
- Ausbildung und Wissenstransfer.
Die AOWIS gUG soll AOWIS institutionell tragen, weiterentwickeln und für gemeinnützige Zwecke einsetzen.
Als zentraler gemeinnütziger Zweck bietet sich die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO an.[2]
Ergänzend kommen insbesondere in Betracht:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung,
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
- Förderung des Umweltschutzes.
Die endgültige Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke und des Gesellschaftsvertrags sollte vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
Aufgaben der AOWIS gUG
Die AOWIS gUG soll insbesondere:
- AOWIS-Software entwickeln, pflegen und veröffentlichen,
- technische Standards und Datenmodelle entwickeln und dokumentieren,
- technische Dokumentation und Referenzmaterialien bereitstellen,
- Forschung und technische Evaluation durchführen oder unterstützen,
- Schulungs- und Ausbildungsmaterialien entwickeln,
- Workshops und Trainings durchführen,
- Pilot- und Demonstrationsprojekte durchführen,
- Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen,
- Wissenstransfer und lokale technische Fähigkeiten fördern,
- mit Gemeinden, Betreibern, NGOs, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten,
- die langfristige Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von AOWIS sicherstellen.
Gemeinnützige Zwecke
Entwicklungszusammenarbeit
Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit soll einen zentralen Zweck der AOWIS gUG bilden.
AOWIS kann hierzu insbesondere beitragen durch:
- Bereitstellung offener technischer Werkzeuge,
- Unterstützung bei Planung und Betrieb von Wasserinfrastruktur,
- Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
- Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten,
- Wissenstransfer,
- technische Dokumentation,
- Unterstützung gemeinnütziger und kommunaler Wasserprojekte,
- Verbesserung von Wartbarkeit und Betriebssicherheit,
- Unterstützung nachhaltiger Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.
Wissenschaft und Forschung
Die AOWIS gUG kann wissenschaftliche und technische Forschung durchführen oder fördern.
Mögliche Bereiche sind insbesondere:
- hydraulische Modellierung,
- Wasserqualität,
- Wasserverluste,
- Wasserressourcen,
- Hydrogeologie,
- Sensorik und Messverfahren,
- Telemetrie,
- Automatisierung,
- resilienter Infrastrukturbetrieb,
- Energieversorgung,
- Bewässerung,
- Datenmodelle und Modellkopplung.
Forschungsergebnisse sollen grundsätzlich dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Die AOWIS gUG kann Bildungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln und durchführen.
Dazu können gehören:
- Schulungen für Betreiber und Techniker,
- Workshops,
- technische Handbücher,
- Lernmaterialien,
- praktische Trainings,
- Weiterbildung für Ingenieure,
- Schulungen für Gemeinden und gemeinnützige Organisationen,
- Ausbildung im Umgang mit Modellierungs-, Simulations- und Monitoringwerkzeugen.
Umweltschutz
Die AOWIS gUG kann Projekte fördern oder durchführen, die insbesondere folgenden Zielen dienen:
- nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
- Verringerung von Wasserverlusten,
- effiziente Bewässerung,
- energieeffizienter Betrieb,
- Schutz von Grund- und Oberflächenwasser,
- Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität,
- ressourcenschonende Infrastrukturplanung.
Vorschlag für den Gesellschaftszweck
Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf für die weitere Abstimmung mit Finanzamt, Notar und gegebenenfalls steuerlicher oder rechtlicher Beratung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Umweltschutzes. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung offener technischer Grundlagen, Software, Dokumentation, Methoden und Bildungsangebote für die Planung, Modellierung, Errichtung, Überwachung, Steuerung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung frei zugänglicher technischer Standards, Datenmodelle, Software und Referenzimplementierungen; 2. die Erstellung und Veröffentlichung technischer Dokumentationen, Planungsunterlagen, Handbücher, Lehrmaterialien und Betriebsleitlinien; 3. die Durchführung von Schulungen, Workshops, Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Bildungsangeboten; 4. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprojekte sowie die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse; 5. die Durchführung und Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur; 6. die Förderung des Wissenstransfers und des Aufbaus lokaler technischer Fähigkeiten für Planung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Wasserinfrastruktur; 7. die Zusammenarbeit mit steuerbegünstigten Organisationen, Gemeinden, öffentlichen Stellen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen geeigneten Projektpartnern; 8. die Entwicklung und Verbreitung von Verfahren zur nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen, zur Verringerung von Wasserverlusten, zur Verbesserung der Wasserqualität sowie zur energie- und ressourceneffizienten Betriebsführung; 9. die Dokumentation, Evaluation und Veröffentlichung praktischer Erfahrungen aus Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.
§ 60 AO verlangt, dass Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt werden, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erfüllt sind.[3]
Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen
Selbstlosigkeit
Die Gesellschaft muss selbstlos tätig sein und ihre Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[4]
Insbesondere:
- erhalten Gesellschafter keine Gewinnanteile,
- dürfen keine unangemessenen Vergütungen oder sonstigen Begünstigungen gewährt werden,
- müssen Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden,
- muss die Vermögensbindung bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sichergestellt sein.
Angemessene Vergütungen für Geschäftsführung, Beschäftigte und externe Leistungen sind möglich.
Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit
Die Gesellschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen.[5][6]
Dies kann insbesondere erfolgen durch:
- eigene Softwareentwicklung,
- eigene Dokumentation,
- eigene Forschung,
- eigene Schulungen,
- eigene Pilot- und Entwicklungsprojekte,
- eigene Veröffentlichungen und Evaluationen.
Vermögensbindung
Die Vermögensbindung muss im Gesellschaftsvertrag entsprechend den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt werden.[7]
Die Formulierungen der Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO sind dabei zu berücksichtigen.[8]
Tatsächliche Geschäftsführung
Die tatsächliche Geschäftsführung muss den steuerbegünstigten Zwecken entsprechen.[9]
Erforderlich sind insbesondere:
- ordnungsgemäße Buchführung,
- dokumentierte Mittelverwendung,
- nachvollziehbare Projektabrechnung,
- dokumentierte Verträge,
- angemessene Vergütungen,
- nachvollziehbare Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.
Gesellschaftsstruktur
Gesellschafter
Die Gesellschafter treffen die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen.
Dazu gehören insbesondere:
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung,
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
- grundlegende strategische Entscheidungen,
- Kapitalmaßnahmen,
- Feststellung des Jahresabschlusses.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.[10]
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt die AOWIS gUG nach außen.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- operative Leitung,
- Finanzen,
- Personal,
- Verträge,
- Projekte,
- Fördermittel,
- Partnerschaften,
- technische Infrastruktur,
- Veröffentlichungen,
- Compliance,
- Kommunikation mit Behörden und Finanzamt.
Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben.[11]
Finanzierung und wirtschaftliche Tätigkeiten
Mögliche Einnahmen der AOWIS gUG sind insbesondere:
- Spenden,
- Fördermittel,
- öffentliche Zuschüsse,
- Forschungsförderung,
- Projektfinanzierungen,
- zweckgebundene Zuwendungen,
- Einnahmen aus Schulungen,
- Forschungs- und Entwicklungsaufträge,
- technische Projektleistungen,
- Dienstleistungen,
- projektbezogene Verkäufe.
Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen ordnungsgemäß steuerlich eingeordnet und buchhalterisch erfasst werden.
Je nach Tätigkeit kann es sich insbesondere um einen steuerbegünstigten Bereich, einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln.[12][13]
Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen sollten besonders transparent dokumentiert werden.
Stammkapital und Rücklagen
Für die Unternehmergesellschaft gelten die besonderen Regelungen des § 5a GmbHG.[14]
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein.
Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen.
Ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses ist grundsätzlich in die gesetzliche Rücklage einzustellen.[14]
Das tatsächliche Stammkapital sollte anhand des realistischen Finanzbedarfs der Anfangsphase festgelegt werden.
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Gründungskosten,
- Buchhaltung,
- Versicherungen,
- Hosting und technische Infrastruktur,
- Personalkosten,
- Reisen,
- Projektvorfinanzierung,
- Hardware und Testsysteme.
Gemeinnützige Körperschaften können außerdem unter den Voraussetzungen des § 62 AO Rücklagen bilden.[15]
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.[16]
Er muss insbesondere regeln:
- Firma,
- Sitz,
- Unternehmensgegenstand,
- Stammkapital,
- Geschäftsanteile,
- steuerbegünstigte Zwecke,
- Art der Zweckverwirklichung,
- Selbstlosigkeit,
- Mittelverwendung,
- Vermögensbindung.
Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen sollten vor der Beurkundung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
Gründungsschritte
1. Grundstruktur festlegen
Festzulegen sind:
- endgültige Firma,
- Sitz,
- Gesellschafter,
- Geschäftsführung,
- Stammkapital,
- Geschäftsanteile,
- gemeinnützige Zwecke,
- Unternehmensgegenstand.
2. Gesellschaftsvertrag entwerfen
Der Gesellschaftsvertrag wird auf Grundlage der geplanten Tätigkeit und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erstellt.
3. Vorabstimmung mit dem Finanzamt
Der Entwurf sollte vor der notariellen Gründung dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- steuerbegünstigte Zwecke,
- Zweckverwirklichung,
- Selbstlosigkeit,
- Mittelverwendung,
- Vermögensbindung.
Die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen richtet sich nach § 60a AO.[17]
4. Notarielle Gründung
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet und die Geschäftsführung bestellt.
5. Geschäftskonto und Stammkapital
Ein Geschäftskonto wird eröffnet und das Stammkapital eingezahlt.
6. Handelsregister
Die Gesellschaft wird über den Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
7. Steuerliche Erfassung
Anschließend erfolgen die steuerliche Erfassung und die weitere Abstimmung zur Gemeinnützigkeit.
8. Geschäftsbetrieb aufsetzen
Erforderlich sind insbesondere:
- Buchhaltung,
- Geschäftskonto,
- Versicherungen,
- Projektverwaltung,
- Fördermittelverwaltung,
- Spendenverwaltung,
- Vertragsgrundlagen,
- Datenschutz,
- Dokumentation der Mittelverwendung.
Schutz der langfristigen Ausrichtung
Im Gesellschaftsvertrag sollte geprüft werden, wie die langfristige gemeinnützige und offene Ausrichtung von AOWIS abgesichert werden kann.
Relevant sind insbesondere:
- Übertragung von Geschäftsanteilen,
- Zustimmungsvorbehalte bei Anteilsübertragungen,
- Änderungen des Gesellschaftszwecks,
- Interessenkonflikte,
- Vermögensbindung.
Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann im Gesellschaftsvertrag von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[18]
Internationale Zusammenarbeit
Die AOWIS gUG soll ihren Sitz in Deutschland haben und international tätig sein können.
Bei Projekten sollen lokale Betreiber, Techniker, Gemeinden und andere Beteiligte frühzeitig einbezogen werden.
Relevant sind dabei insbesondere:
- vorhandene Infrastruktur,
- lokale Wasserressourcen,
- Hydrogeologie,
- Energieversorgung,
- Kommunikationsinfrastruktur,
- Wartungsmöglichkeiten,
- Ersatzteilverfügbarkeit,
- lokale technische Fähigkeiten,
- tatsächliche Betriebsabläufe.
Ziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer technischer Fähigkeiten und Infrastruktur.
Risiken
| Risiko | Gegenmaßnahme |
|---|---|
| Unklare gemeinnützige Zwecksetzung | Zwecke und konkrete Zweckverwirklichung präzise formulieren und vorab mit dem Finanzamt abstimmen. |
| Vermischung mit privaten wirtschaftlichen Interessen | Interessenkonflikte offenlegen und Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen dokumentieren. |
| Fehlerhafte Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten | Tätigkeiten steuerlich prüfen und buchhalterisch sauber trennen. |
| Unzureichende Dokumentation | Verträge, Projektakten, Buchhaltung und Mittelverwendung nachvollziehbar dokumentieren. |
| Zu geringes Anfangskapital | Stammkapital und Finanzierung anhand einer realistischen Liquiditätsplanung festlegen. |
| Unklare Rechte an Software, Dokumentation und Marken | Rechte, Lizenzen und Zuständigkeiten frühzeitig dokumentieren. |
Nächste Schritte
- Gesellschafter und Geschäftsführung festlegen.
- Sitz und endgültige Firma festlegen.
- Stammkapital und Geschäftsanteile festlegen.
- Gemeinnützige Zwecke endgültig auswählen.
- Gesellschaftszweck und Zweckverwirklichung ausformulieren.
- Gesellschaftsvertrag entwerfen.
- Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen.
- Finanzplan für die ersten zwölf Monate erstellen.
- Bestehende AOWIS-Ressourcen und Rechte erfassen.
- Notarielle Gründung vorbereiten.
Kurzbeschreibung
Die AOWIS gUG ist die gemeinnützige Trägerorganisation des Afritic Open Water Infrastructure System (AOWIS). Sie entwickelt und verbreitet Open-Source-Software, technische Standards, Datenmodelle, Dokumentation, Engineering-Methoden und Bildungsangebote für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. Schwerpunkte sind Entwicklungszusammenarbeit, Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer sowie die Entwicklung sicherer, nachhaltiger und langfristig betreibbarer Wasserinfrastruktur.
Quellen
- ↑ https://aowis.org/index.php/Main_Page
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__56.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__57.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__61.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__1.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__65.html
- ↑ 14.0 14.1 https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__62.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html
Kategorie:AOWIS Kategorie:gUG Kategorie:Gemeinnützigkeit Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit