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Governance:Non-Profit-Association: Difference between revisions

From AOWIS
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= Konzept zur Vereinsgründung für AOWIS =
= Konzept zur Gründung der AOWIS gUG =


== Kurzfassung ==
== Kurzfassung ==


Für das Projekt AOWIS erscheint ein '''gemeinnütziger eingetragener Verein (e. V.)''' als geeignete Grundstruktur.
Für die langfristige institutionelle und gemeinnützige Trägerschaft von '''AOWIS (Afritic Open Water Infrastructure System)''' ist die Gründung einer '''gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG)''' vorgesehen.


Der Verein sollte nicht als Anbieter oder Verkäufer von Bewässerungs- oder Wassertechnik auftreten, sondern als gemeinnütziger Träger für:
AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus.<ref name="AOWISMain">https://aowis.org/index.php/Main_Page</ref>


AOWIS verbindet insbesondere:
* Open-Source-Software,
* offene technische Standards,
* offene technische Standards,
* Entwicklungszusammenarbeit,
* gemeinsame Infrastruktur- und Datenmodelle,
* Wissenstransfer,
* Engineering-Methoden,
* Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
* Modellierung und Simulation,
* Pilot- und Demonstrationsprojekte,
* Monitoring und Steuerung,
* Dokumentation, Forschung und Qualitätssicherung,
* technische Dokumentation,
* nachhaltige Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen.
* Forschung und Evaluation,
* Ausbildung und Wissenstransfer.
 
Die '''AOWIS gUG''' soll AOWIS institutionell tragen, weiterentwickeln und für gemeinnützige Zwecke einsetzen.


Der stärkste gemeinnützigkeitsrechtliche Hauptzweck ist die '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit'''. Dieser Zweck ist in § 52 Abs. 2 Nr. 15 Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck genannt.<ref name="AO52">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html</ref>
Als zentraler gemeinnütziger Zweck bietet sich die '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit''' gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO an.<ref name="AO52">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html</ref>


Ergänzend können — soweit tatsächlich umgesetzt — folgende gemeinnützige Zwecke aufgenommen werden:
Ergänzend kommen insbesondere in Betracht:


* Förderung von Bildung und Berufsbildung,
* Förderung von Wissenschaft und Forschung,
* Förderung von Wissenschaft und Forschung,
* Förderung des Umwelt- und Ressourcenschutzes,
* Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
* Förderung internationaler technischer Zusammenarbeit.
* Förderung des Umweltschutzes.


== Projektbezug ==
Die endgültige Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke und des Gesellschaftsvertrags sollte vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.


AOWIS steht für '''Afritic Open Water Infrastructure Standard''' und beschreibt einen offenen technischen Standard für sichere und zuverlässige Wasser- und landwirtschaftliche Infrastruktur in ressourcenarmen Umgebungen.<ref name="AOWISMain">https://aowis.org/index.php/Main_Page</ref>
== Aufgaben der AOWIS gUG ==


Die Projektlogik ist besonders relevant für Regionen mit:
Die AOWIS gUG soll insbesondere:


* instabiler Stromversorgung,
* AOWIS-Software entwickeln, pflegen und veröffentlichen,
* eingeschränkter Internetverbindung,
* technische Standards und Datenmodelle entwickeln und dokumentieren,
* knappen technischen Ressourcen,
* technische Dokumentation und Referenzmaterialien bereitstellen,
* begrenzter Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte,
* Forschung und technische Evaluation durchführen oder unterstützen,
* Bedarf an sicherem, robustem und lokal betreibbarem Betrieb,
* Schulungs- und Ausbildungsmaterialien entwickeln,
* Problemen bei Wasserverteilung, Bewässerung und landwirtschaftlicher Infrastruktur.
* Workshops und Trainings durchführen,
* Pilot- und Demonstrationsprojekte durchführen,
* Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen,
* Wissenstransfer und lokale technische Fähigkeiten fördern,
* mit Gemeinden, Betreibern, NGOs, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten,
* die langfristige Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von AOWIS sicherstellen.


AOWIS verfolgt dabei keine reine Produktlogik. Der Kern liegt in offenen Standards, Planung, Betrieb, Monitoring, Wartung, Training, Governance, Transparenz und lokaler Nutzbarkeit.<ref name="AOWISMain" />
== Gemeinnützige Zwecke ==


Für eine Vereinsgründung bedeutet das:
=== Entwicklungszusammenarbeit ===


: Der Verein sollte nicht primär Technik verkaufen, sondern gemeinnützige Voraussetzungen schaffen, damit robuste Wasser-, Bewässerungs- und Agrarsysteme in entwicklungsrelevanten Regionen sicher, offen, lokal betreibbar und langfristig wartbar werden.
Die '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit''' soll einen zentralen Zweck der AOWIS gUG bilden.


== Empfohlene Rechtsform ==
AOWIS kann hierzu insbesondere beitragen durch:


Empfohlen wird die Gründung eines:
* Bereitstellung offener technischer Werkzeuge,
* Unterstützung bei Planung und Betrieb von Wasserinfrastruktur,
* Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
* Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten,
* Wissenstransfer,
* technische Dokumentation,
* Unterstützung gemeinnütziger und kommunaler Wasserprojekte,
* Verbesserung von Wartbarkeit und Betriebssicherheit,
* Unterstützung nachhaltiger Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.


: '''eingetragenen gemeinnützigen Vereins'''
=== Wissenschaft und Forschung ===


also eines:
Die AOWIS gUG kann wissenschaftliche und technische Forschung durchführen oder fördern.


: '''e. V. mit angestrebter Anerkennung als gemeinnützig'''
Mögliche Bereiche sind insbesondere:


Ein eingetragener Verein eignet sich besonders, wenn:
* hydraulische Modellierung,
* Wasserqualität,
* Wasserverluste,
* Wasserressourcen,
* Hydrogeologie,
* Sensorik und Messverfahren,
* Telemetrie,
* Automatisierung,
* resilienter Infrastrukturbetrieb,
* Energieversorgung,
* Bewässerung,
* Datenmodelle und Modellkopplung.


* ideelle und gemeinnützige Zwecke im Vordergrund stehen,
Forschungsergebnisse sollen grundsätzlich dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
* Mitglieder, Förderer, technische Beitragende und Partner eingebunden werden sollen,
* Spenden und Fördermittel eingeworben werden sollen,
* eine transparente Governance-Struktur entstehen soll,
* der Verein unabhängig von einzelnen Unternehmen oder Personen handeln soll.


Für die Eintragung ins Vereinsregister sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. § 56 BGB bestimmt, dass die Eintragung nur erfolgen soll, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.<ref name="BGB56">https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html</ref>
=== Erziehung, Volks- und Berufsbildung ===


== Gemeinnützigkeitslogik ==
Die AOWIS gUG kann Bildungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln und durchführen.


=== Hauptzweck ===
Dazu können gehören:


Als Hauptzweck wird empfohlen:
* Schulungen für Betreiber und Techniker,
* Workshops,
* technische Handbücher,
* Lernmaterialien,
* praktische Trainings,
* Weiterbildung für Ingenieure,
* Schulungen für Gemeinden und gemeinnützige Organisationen,
* Ausbildung im Umgang mit Modellierungs-, Simulations- und Monitoringwerkzeugen.


: '''Förderung der Entwicklungszusammenarbeit'''
=== Umweltschutz ===


Begründung:
Die AOWIS gUG kann Projekte fördern oder durchführen, die insbesondere folgenden Zielen dienen:


AOWIS richtet sich auf Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen. Die Projektziele berühren damit zentrale Felder der Entwicklungszusammenarbeit:
* nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
* Verringerung von Wasserverlusten,
* effiziente Bewässerung,
* energieeffizienter Betrieb,
* Schutz von Grund- und Oberflächenwasser,
* Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität,
* ressourcenschonende Infrastrukturplanung.


* Zugang zu sicherer und wartbarer Wasserinfrastruktur,
== Vorschlag für den Gesellschaftszweck ==
* Unterstützung lokaler Betreiber und Initiativen,
* technische Befähigung vor Ort,
* nachhaltige Landwirtschaft,
* resiliente Infrastruktur,
* Reduktion von Abhängigkeit von einzelnen Herstellern,
* Wissenstransfer und lokale Selbstbefähigung.


=== Ergänzende Zwecke ===
Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf für die weitere Abstimmung mit Finanzamt, Notar und gegebenenfalls steuerlicher oder rechtlicher Beratung.


Je nach tatsächlicher Tätigkeit können ergänzend aufgenommen werden:
<pre>
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Umweltschutzes.


==== Bildung und Berufsbildung ====
Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung offener technischer Grundlagen, Software, Dokumentation, Methoden und Bildungsangebote für die Planung, Modellierung, Errichtung, Überwachung, Steuerung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.


Begründung:
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch:


AOWIS sieht Training lokaler Techniker, Betreiber und Initiativen vor. Der Verein kann Schulungen, Lehrmaterial, Handbücher, Workshops und Ausbildungsprogramme entwickeln.
1. die Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung frei zugänglicher technischer Standards, Datenmodelle, Software und Referenzimplementierungen;


==== Wissenschaft und Forschung ====
2. die Erstellung und Veröffentlichung technischer Dokumentationen, Planungsunterlagen, Handbücher, Lehrmaterialien und Betriebsleitlinien;


Begründung:
3. die Durchführung von Schulungen, Workshops, Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Bildungsangeboten;


Der Verein kann offene Standards, Referenzarchitekturen, technische Dokumentation, Evaluierungen, Studien, Datenmodelle und Pilotprojekte entwickeln oder fördern.
4. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprojekte sowie die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse;


Wichtig:
5. die Durchführung und Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur;


Dieser Zweck sollte nur aufgenommen werden, wenn tatsächlich Forschungs- oder Entwicklungsarbeit mit dokumentierter Methodik, Ergebnisoffenheit und Veröffentlichung geplant ist.
6. die Förderung des Wissenstransfers und des Aufbaus lokaler technischer Fähigkeiten für Planung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Wasserinfrastruktur;


==== Umwelt- und Ressourcenschutz ====
7. die Zusammenarbeit mit steuerbegünstigten Organisationen, Gemeinden, öffentlichen Stellen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen geeigneten Projektpartnern;


Begründung:
8. die Entwicklung und Verbreitung von Verfahren zur nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen, zur Verringerung von Wasserverlusten, zur Verbesserung der Wasserqualität sowie zur energie- und ressourceneffizienten Betriebsführung;


Wasser- und Energieeffizienz, robuste Solarversorgung, nachhaltige Bewässerung und klimatisch resiliente Landwirtschaft können dem Umwelt- und Ressourcenschutz dienen.
9. die Dokumentation, Evaluation und Veröffentlichung praktischer Erfahrungen aus Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.
</pre>


==== Internationale technische Zusammenarbeit ====
§ 60 AO verlangt, dass Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt werden, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erfüllt sind.<ref name="AO60">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60.html</ref>
 
Begründung:
 
Kooperationen mit NGOs, Hochschulen, lokalen Initiativen, Gemeinden, Technikern und öffentlichen Stellen können als praktische Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit dienen.


== Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen ==
== Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen ==
Die Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass der Verein seine Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt.


=== Selbstlosigkeit ===
=== Selbstlosigkeit ===


Der Verein darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. § 55 AO beschreibt die Anforderungen an Selbstlosigkeit.<ref name="AO55">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html</ref>
Die Gesellschaft muss selbstlos tätig sein und ihre Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.<ref name="AO55">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html</ref>


Praktisch bedeutet das:
Insbesondere:


* keine Gewinnausschüttung an Mitglieder,
* erhalten Gesellschafter keine Gewinnanteile,
* keine unangemessenen Vergütungen,
* dürfen keine unangemessenen Vergütungen oder sonstigen Begünstigungen gewährt werden,
* Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke,
* müssen Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden,
* keine verdeckte Förderung einzelner Unternehmen,
* muss die Vermögensbindung bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sichergestellt sein.
* keine private Aneignung von Vereinsvermögen,
* klare Regeln zu Interessenkonflikten.


=== Ausschließlichkeit ===
Angemessene Vergütungen für Geschäftsführung, Beschäftigte und externe Leistungen sind möglich.


Der Verein darf seine Mittel grundsätzlich nur für seine steuerbegünstigten Satzungszwecke verwenden.
=== Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit ===


Praktisch bedeutet das:
Die Gesellschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen.<ref name="AO56">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__56.html</ref><ref name="AO57">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__57.html</ref>


* klare Projektbudgets,
Dies kann insbesondere erfolgen durch:
* getrennte Buchführung für Spenden, Fördermittel und wirtschaftliche Aktivitäten,
* dokumentierte Mittelverwendung,
* keine Vermischung mit privaten oder unternehmerischen Interessen.
 
=== Unmittelbarkeit ===
 
Der Verein muss seine Zwecke grundsätzlich selbst verwirklichen.
 
Das kann geschehen durch:


* eigene Softwareentwicklung,
* eigene Dokumentation,
* eigene Forschung,
* eigene Schulungen,
* eigene Schulungen,
* eigene Dokumentation,
* eigene Pilot- und Entwicklungsprojekte,
* eigene Standardentwicklung,
* eigene Veröffentlichungen und Evaluationen.
* eigene Pilotprojekte,
* eigene Kooperationen,
* eigene Projektbegleitung,
* eigene Evaluationen,
* rechtlich zulässige Mittelweitergabe an geeignete gemeinnützige oder öffentliche Partner.


=== Satzungsbindung ===
=== Vermögensbindung ===


Die Satzung muss die gemeinnützigen Zwecke und deren Verwirklichung so genau beschreiben, dass das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen.
Die Vermögensbindung muss im Gesellschaftsvertrag entsprechend den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt werden.<ref name="AO61">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__61.html</ref>


Die Mustersatzung aus Anlage 1 zur Abgabenordnung enthält zentrale Formulierungen, etwa zur Selbstlosigkeit, Mittelverwendung, Vermeidung unangemessener Begünstigungen und Vermögensbindung.<ref name="AOMustersatzung">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html</ref>
Die Formulierungen der Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO sind dabei zu berücksichtigen.<ref name="AOMuster">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html</ref>


== Vorschlag für den Vereinszweck ==
=== Tatsächliche Geschäftsführung ===


Folgender Text ist ein Arbeitsentwurf und sollte vor Verwendung rechtlich und steuerlich geprüft werden.
Die tatsächliche Geschäftsführung muss den steuerbegünstigten Zwecken entsprechen.<ref name="AO63">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html</ref>


<pre>
Erforderlich sind insbesondere:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Bildung, des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.


Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Pflege und Verbreitung offener technischer Standards für sichere, robuste und lokal betreibbare Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen.
* ordnungsgemäße Buchführung,
* dokumentierte Mittelverwendung,
* nachvollziehbare Projektabrechnung,
* dokumentierte Verträge,
* angemessene Vergütungen,
* nachvollziehbare Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.


Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch:
== Gesellschaftsstruktur ==


1. Entwicklung, Dokumentation und Pflege offener technischer Standards und Referenzarchitekturen;
=== Gesellschafter ===
2. Erstellung und Veröffentlichung von Schulungs-, Planungs- und Betriebsunterlagen;
3. Durchführung von Bildungs-, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für lokale Betreiber, Techniker, gemeinnützige Organisationen und Projektpartner;
4. Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Modellprojekten im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur;
5. Förderung von Wissenstransfer, technischer Selbstbefähigung und lokaler Wartbarkeit;
6. Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, lokalen Initiativen, Gemeinden und öffentlichen Stellen;
7. Durchführung oder Unterstützung von Evaluierungen, Dokumentationen, Studien und Erfahrungsberichten;
8. Förderung transparenter, sicherer und auditierbarer Verfahren für Betrieb, Wartung, Qualitätssicherung und langfristige Weiterentwicklung entsprechender Infrastrukturen.
</pre>


== Zentrale Abgrenzung ==
Die Gesellschafter treffen die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen.


Der Verein sollte klar von einer wirtschaftlichen Produkt- oder Beratungsfirma abgegrenzt werden.
Dazu gehören insbesondere:


=== Nicht empfehlenswert ===
* Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung,
* Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
* grundlegende strategische Entscheidungen,
* Kapitalmaßnahmen,
* Feststellung des Jahresabschlusses.


Der Verein sollte nicht so beschrieben werden:
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.<ref name="GmbHG1">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__1.html</ref>


: Der Verein verkauft Bewässerungstechnik.
=== Geschäftsführung ===
: Der Verein entwickelt kommerzielle Produkte.
: Der Verein zertifiziert gegen Entgelt im eigenen Marktinteresse.
: Der Verein ist Dienstleister für Implementierung und Betrieb kommerzieller Anlagen.


=== Empfehlenswert ===
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt die AOWIS gUG nach außen.


Der Verein sollte so beschrieben werden:
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:


: Der Verein fördert gemeinnützige Entwicklungszusammenarbeit durch offene Standards, Bildung, Wissenstransfer, Pilotprojekte und technische Selbstbefähigung im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur.
* operative Leitung,
* Finanzen,
* Personal,
* Verträge,
* Projekte,
* Fördermittel,
* Partnerschaften,
* technische Infrastruktur,
* Veröffentlichungen,
* Compliance,
* Kommunikation mit Behörden und Finanzamt.


Die technische Arbeit ist dabei Mittel zum gemeinnützigen Zweck, nicht Selbstzweck.
Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben.<ref name="GmbHG6">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html</ref>


== Mögliche Vereinsstruktur ==
== Finanzierung und wirtschaftliche Tätigkeiten ==


Die AOWIS-Governance beschreibt bereits Prinzipien wie Offenheit, Neutralität, Sicherheit, Praktikabilität, Rechenschaft, langfristige Stabilität und Einbeziehung lokaler Akteure.<ref name="AOWISGovernance">https://aowis.org/index.php/Governance:Main_Page</ref>
Mögliche Einnahmen der AOWIS gUG sind insbesondere:


Diese Logik lässt sich gut in eine Vereinsstruktur übertragen.
* Spenden,
* Fördermittel,
* öffentliche Zuschüsse,
* Forschungsförderung,
* Projektfinanzierungen,
* zweckgebundene Zuwendungen,
* Einnahmen aus Schulungen,
* Forschungs- und Entwicklungsaufträge,
* technische Projektleistungen,
* Dienstleistungen,
* projektbezogene Verkäufe.


=== Mitgliederversammlung ===
Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen ordnungsgemäß steuerlich eingeordnet und buchhalterisch erfasst werden.


Aufgaben:
Je nach Tätigkeit kann es sich insbesondere um einen steuerbegünstigten Bereich, einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln.<ref name="AO64">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html</ref><ref name="AO65">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__65.html</ref>


* Wahl und Abberufung des Vorstands,
Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen sollten besonders transparent dokumentiert werden.
* Beschluss über Satzungsänderungen,
* Entlastung des Vorstands,
* Beschluss über Beitragsordnung,
* strategische Grundsatzentscheidungen,
* Auflösung des Vereins.


=== Vorstand nach § 26 BGB ===
== Stammkapital und Rücklagen ==


Aufgaben:
Für die Unternehmergesellschaft gelten die besonderen Regelungen des § 5a GmbHG.<ref name="GmbHG5a">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html</ref>


* rechtliche Vertretung des Vereins,
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein.
* Finanzen und Buchhaltung,
* Gemeinnützigkeits- und Spendenverwaltung,
* Verträge und Kooperationen,
* Fördermittelmanagement,
* Kommunikation mit Finanzamt, Registergericht und Notar,
* operative Gesamtkoordination.


Empfehlung:
Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen.


Der Vorstand sollte mindestens aus drei Personen bestehen:
Ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses ist grundsätzlich in die gesetzliche Rücklage einzustellen.<ref name="GmbHG5a" />


* Vorsitz,
Das tatsächliche Stammkapital sollte anhand des realistischen Finanzbedarfs der Anfangsphase festgelegt werden.
* stellvertretender Vorsitz,
* Schatzmeister / Finanzen.


Optional:
Zu berücksichtigen sind insbesondere:


* Vorstand für Technik und Standards,
* Gründungskosten,
* Vorstand für Internationale Zusammenarbeit,
* Buchhaltung,
* Vorstand für Bildung und Programme.
* Versicherungen,
* Hosting und technische Infrastruktur,
* Personalkosten,
* Reisen,
* Projektvorfinanzierung,
* Hardware und Testsysteme.


=== Technischer Beirat ===
Gemeinnützige Körperschaften können außerdem unter den Voraussetzungen des § 62 AO Rücklagen bilden.<ref name="AO62">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__62.html</ref>


Aufgaben:
== Gesellschaftsvertrag ==


* technische Qualitätssicherung,
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.<ref name="GmbHG2">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html</ref>
* Standardpflege,
* Prüfung von Sicherheitsanforderungen,
* Modul- und Architekturentscheidungen,
* Bewertung von Referenzimplementierungen,
* Schutz vor herstellerabhängiger Vereinnahmung.


Mögliche Fachbereiche:
Er muss insbesondere regeln:


* Wasserverteilung,
* Firma,
* Bewässerung,
* Sitz,
* Solar- und Energiesysteme,
* Unternehmensgegenstand,
* Sensorik und Telemetrie,
* Stammkapital,
* Offline-Kommunikation,
* Geschäftsanteile,
* Sicherheits- und Notfalllogik,
* steuerbegünstigte Zwecke,
* Datenmodelle und Dokumentation,
* Art der Zweckverwirklichung,
* Open-Source- und Lizenzfragen.
* Selbstlosigkeit,
 
* Mittelverwendung,
=== Field Advisory Council / Praxisbeirat ===
* Vermögensbindung.
 
Aufgaben:
 
* Einbindung von lokalen Betreibern,
* Einbindung von NGOs,
* Rückmeldung aus realen Einsatzregionen,
* Prüfung praktischer Nutzbarkeit,
* Vermeidung rein fernentwickelter Lösungen,
* kulturelle und lokale Anschlussfähigkeit.
 
Dieser Bereich ist für Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig, weil Standards, die Gemeinschaften betreffen, nicht nur aus der Ferne entworfen werden sollten.<ref name="AOWISGovernance" />
 
=== Arbeitsgruppen ===


Mögliche Arbeitsgruppen:
Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen sollten vor der Beurkundung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
 
* AG Vereinsgründung und Satzung,
* AG Gemeinnützigkeit und Compliance,
* AG Technischer Standard,
* AG Training und Dokumentation,
* AG Pilotprojekte,
* AG Partnerschaften und Fördermittel,
* AG Übersetzung und lokale Anpassung,
* AG Evaluation und Monitoring.
 
=== Compliance- und Interessenkonflikt-Struktur ===
 
Aufgaben:
 
* Offenlegung finanzieller oder organisatorischer Interessen,
* Schutz der Neutralität des Standards,
* Prüfung von Beschaffungs- und Zertifizierungsfragen,
* klare Trennung zwischen gemeinnütziger Tätigkeit und wirtschaftlichen Interessen,
* Dokumentation von Entscheidungen,
* Vermeidung einseitiger Kontrolle durch einzelne Personen, Unternehmen oder Geldgeber.
 
Die AOWIS-Governance betont, dass der Standard nicht durch ein einzelnes Unternehmen, politische Akteure, Geberorganisationen oder Einzelpersonen kontrolliert werden soll.<ref name="AOWISGovernance" />


== Gründungsschritte ==
== Gründungsschritte ==


=== Schritt 1: Gründungsteam bilden ===
=== 1. Grundstruktur festlegen ===


Erforderlich für die Eintragung:
Festzulegen sind:


* mindestens sieben Gründungsmitglieder,
* endgültige Firma,
* Bereitschaft zur Unterzeichnung der Satzung,
* Sitz,
* Bereitschaft zur Teilnahme an der Gründungsversammlung.
* Gesellschafter,
 
* Geschäftsführung,
Empfohlen:
* Stammkapital,
 
* Geschäftsanteile,
* mindestens eine Person mit Finanz-/Buchhaltungskompetenz,
* gemeinnützige Zwecke,
* mindestens eine Person mit technischer Kompetenz,
* Unternehmensgegenstand.
* mindestens eine Person mit Erfahrung in Entwicklungszusammenarbeit, NGO-Arbeit oder Projektkoordination,
* mindestens eine Person mit Kommunikations- oder Dokumentationskompetenz.


=== Schritt 2: Vereinsname und Sitz festlegen ===
=== 2. Gesellschaftsvertrag entwerfen ===


Zu klären:
Der Gesellschaftsvertrag wird auf Grundlage der geplanten Tätigkeit und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erstellt.


* Name des Vereins,
=== 3. Vorabstimmung mit dem Finanzamt ===
* Kurzname,
* Sitz des Vereins,
* Eintragungsabsicht als e. V.,
* Gemeinnützigkeitsabsicht,
* Domain- und Markenfragen


=== Schritt 3: Satzung entwerfen ===
Der Entwurf sollte vor der notariellen Gründung dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.


Die Satzung sollte mindestens regeln:
Zu prüfen sind insbesondere:


* Name,
* steuerbegünstigte Zwecke,
* Sitz,
* Zweckverwirklichung,
* Eintragung ins Vereinsregister,
* Vereinszweck,
* Art der Zweckverwirklichung,
* Gemeinnützigkeit,
* Selbstlosigkeit,
* Selbstlosigkeit,
* Mittelverwendung,
* Mittelverwendung,
* Vermögensbindung,
* Vermögensbindung.
* Mitgliedschaft,
* Rechte und Pflichten der Mitglieder,
* Beiträge,
* Beendigung der Mitgliedschaft,
* Organe des Vereins,
* Mitgliederversammlung,
* Vorstand,
* Vertretungsregelung,
* Beschlussfassung,
* Satzungsänderungen,
* Auflösung des Vereins,
* Protokollierung,
* Datenschutz und digitale Versammlungen, falls gewünscht.


Das Bundesministerium der Justiz stellt Muster zum Vereinsrecht bereit, darunter eine Mustersatzung, ein Gründungsprotokoll und Muster für die Anmeldung zum Vereinsregister.<ref name="BMJVereinsrecht">https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/muster_vereinsrecht/muster_vereinsrecht_node.html</ref>
Die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen richtet sich nach § 60a AO.<ref name="AO60a">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html</ref>


=== Schritt 4: Vorabprüfung durch das Finanzamt ===
=== 4. Notarielle Gründung ===


Vor der Gründungsversammlung sollte der Satzungsentwurf dem zuständigen Finanzamt zur Vorabprüfung vorgelegt werden.
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet und die Geschäftsführung bestellt.


Ziel:
=== 5. Geschäftskonto und Stammkapital ===


* Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen,
Ein Geschäftskonto wird eröffnet und das Stammkapital eingezahlt.
* Vermeidung späterer Satzungsänderungen,
* bessere Sicherheit bei Spenden- und Förderfähigkeit,
* Klärung der passenden gemeinnützigen Zwecke.


=== Schritt 5: Gründungsversammlung durchführen ===
=== 6. Handelsregister ===


Tagesordnung:
Die Gesellschaft wird über den Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.


# Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit,
=== 7. Steuerliche Erfassung ===
# Wahl der Versammlungsleitung,
# Wahl der Protokollführung,
# Vorstellung des Vereinszwecks,
# Beratung und Beschluss der Satzung,
# Wahl des Vorstands,
# Beschluss über Vereinsregistereintragung,
# Beschluss über Beantragung der Gemeinnützigkeit,
# Beschluss über Beitragsordnung, falls vorgesehen,
# weitere organisatorische Beschlüsse.


Erforderlich:
Anschließend erfolgen die steuerliche Erfassung und die weitere Abstimmung zur Gemeinnützigkeit.


* Anwesenheitsliste,
=== 8. Geschäftsbetrieb aufsetzen ===
* beschlossene Satzung,
* Unterschriften der Gründungsmitglieder,
* Gründungsprotokoll,
* Vorstandswahl mit Annahme der Wahl.


=== Schritt 6: Notar und Vereinsregister ===
Erforderlich sind insbesondere:


Der gewählte Vorstand meldet den Verein über einen Notar beim Vereinsregister an.
Typische Unterlagen:
* Satzung,
* Gründungsprotokoll,
* Nachweis der Vorstandswahl,
* Anmeldung zum Vereinsregister,
* Angaben zu vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern.
=== Schritt 7: Gemeinnützigkeit beantragen ===
Nach der Gründung beziehungsweise nach Eintragung wird beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragt.
Ziel ist die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO.<ref name="AOInhalt">https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/inhalts_bersicht.html</ref>
Nach Anerkennung kann der Verein grundsätzlich:
* Spendenbescheinigungen ausstellen,
* steuerbegünstigte Mittel empfangen,
* Fördermittel beantragen,
* gegenüber Partnern als gemeinnützige Organisation auftreten.
=== Schritt 8: Betrieb aufsetzen ===
Notwendig:
* Vereinskonto,
* Buchhaltung,
* Buchhaltung,
* Belegsystem,
* Geschäftskonto,
* Versicherungen,
* Projektverwaltung,
* Fördermittelverwaltung,
* Spendenverwaltung,
* Spendenverwaltung,
* Datenschutzgrundlagen,
* Vertragsgrundlagen,
* Mitgliederverwaltung,
* Datenschutz,
* Projektakten,
* Dokumentation der Mittelverwendung.
* Mittelverwendungsnachweise,
* Dokumentationsstruktur,
* interne Freigabeprozesse,
* Interessenkonflikt-Policy,
* Fördermittel- und Partnerprüfung.


== Einnahmen und wirtschaftliche Tätigkeiten ==
== Schutz der langfristigen Ausrichtung ==


Ein gemeinnütziger Verein darf Einnahmen haben. Entscheidend ist, wie diese steuerlich einzuordnen sind.
Im Gesellschaftsvertrag sollte geprüft werden, wie die langfristige gemeinnützige und offene Ausrichtung von AOWIS abgesichert werden kann.


Mögliche Einnahmen:
Relevant sind insbesondere:


* Mitgliedsbeiträge,
* Übertragung von Geschäftsanteilen,
* Spenden,
* Zustimmungsvorbehalte bei Anteilsübertragungen,
* Fördermittel,
* Änderungen des Gesellschaftszwecks,
* Zuschüsse,
* Interessenkonflikte,
* projektbezogene Mittel,
* Vermögensbindung.
* Teilnahmebeiträge für Schulungen,
 
* Verkauf von Materialien zum Selbstkostenpreis,
Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann im Gesellschaftsvertrag von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.<ref name="GmbHG15">https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html</ref>
* Aufwandsersatz,
* zweckbezogene Beratungsleistungen.


Zu prüfen ist jeweils, ob es sich handelt um:
== Internationale Zusammenarbeit ==


* ideellen Bereich,
Die AOWIS gUG soll ihren Sitz in Deutschland haben und international tätig sein können.
* Zweckbetrieb,
* Vermögensverwaltung,
* wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.


Besonders sensibel sind:
Bei Projekten sollen lokale Betreiber, Techniker, Gemeinden und andere Beteiligte frühzeitig einbezogen werden.


* Zertifizierungen gegen Entgelt,
Relevant sind dabei insbesondere:
* technische Beratung gegen Entgelt,
* Implementierungsbegleitung gegen Entgelt,
* Verkauf von Hardware,
* exklusive Kooperationen mit Unternehmen,
* Einflussnahme auf Beschaffung oder Lieferantenauswahl.


Empfehlung:
* vorhandene Infrastruktur,
* lokale Wasserressourcen,
* Hydrogeologie,
* Energieversorgung,
* Kommunikationsinfrastruktur,
* Wartungsmöglichkeiten,
* Ersatzteilverfügbarkeit,
* lokale technische Fähigkeiten,
* tatsächliche Betriebsabläufe.


Wirtschaftliche Tätigkeiten sollten nicht in der Gründungsphase dominant sein. Zunächst sollte der Verein klar gemeinnützig und standard-/bildungsorientiert aufgestellt werden.
Ziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer technischer Fähigkeiten und Infrastruktur.


== Risiken und Gegenmaßnahmen ==
== Risiken ==


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
! Risiko
! Risiko
! Beschreibung
! Gegenmaßnahme
! Gegenmaßnahme
|-
|-
| Verdeckte wirtschaftliche Tätigkeit
| Unklare gemeinnützige Zwecksetzung
| Der Verein wirkt wie eine Firma im Vereinsmantel.
| Zwecke und konkrete Zweckverwirklichung präzise formulieren und vorab mit dem Finanzamt abstimmen.
| Klare Satzung, transparente Mittelverwendung, keine Produktverkaufslogik.
|-
| Herstellerabhängigkeit
| Ein Unternehmen kontrolliert Standard, Zertifizierung oder Beschaffung.
| Offenlegung von Interessen, technischer Beirat, transparente Governance.
|-
|-
| Zu breiter Satzungszweck
| Vermischung mit privaten wirtschaftlichen Interessen
| Zu viele Zwecke wirken beliebig und schwer prüfbar.
| Interessenkonflikte offenlegen und Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen dokumentieren.
| Entwicklungszusammenarbeit als Hauptzweck; Ergänzungen nur bei realer Umsetzung.
|-
|-
| Fehlende lokale Legitimität
| Fehlerhafte Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten
| Lösungen werden nur aus Europa heraus entworfen.
| Tätigkeiten steuerlich prüfen und buchhalterisch sauber trennen.
| Praxisbeirat mit lokalen Betreibern, NGOs und Technikern.
|-
|-
| Unklare Mittelweitergabe
| Unzureichende Dokumentation
| Gelder fließen an ausländische Partner ohne ausreichende Dokumentation.
| Verträge, Projektakten, Buchhaltung und Mittelverwendung nachvollziehbar dokumentieren.
| Verträge, Projektberichte, Belege, Partnerprüfung, Mittelverwendungsnachweise.
|-
|-
| Unklare IP- und Lizenzfragen
| Zu geringes Anfangskapital
| Open Standard, Software, Dokumentation und Markenrechte sind nicht geregelt.
| Stammkapital und Finanzierung anhand einer realistischen Liquiditätsplanung festlegen.
| Lizenzkonzept, Contributor-Regeln, Marken- und Namensstrategie.
|-
|-
| Schwache Dokumentation
| Unklare Rechte an Software, Dokumentation und Marken
| Gemeinnützigkeit scheitert später an fehlenden Nachweisen.
| Rechte, Lizenzen und Zuständigkeiten frühzeitig dokumentieren.
| Projektakten, Beschlüsse, Finanzdokumentation, Wirkungsberichte.
|}
|}


== Sofort umsetzbare Aufgabenliste ==
== Nächste Schritte ==
 
=== Für den CEO ===


* finalen Vereinsnamen vorschlagen: '''AOWIS.org''' bzw. '''AOWIS'''
# Gesellschafter und Geschäftsführung festlegen.
* Sitz des Vereins klären,
# Sitz und endgültige Firma festlegen.
* Gründungsteam mit mindestens sieben Personen identifizieren,
# Stammkapital und Geschäftsanteile festlegen.
* Rollen für Vorstand und Beirat vorschlagen,
# Gemeinnützige Zwecke endgültig auswählen.
* Satzungszweck finalisieren,
# Gesellschaftszweck und Zweckverwirklichung ausformulieren.
* Finanzamt für Vorabprüfung bestimmen,
# Gesellschaftsvertrag entwerfen.
* Notar oder Registergericht-Zuständigkeit klären,
# Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen.
# Finanzplan für die ersten zwölf Monate erstellen.
# Bestehende AOWIS-Ressourcen und Rechte erfassen.
# Notarielle Gründung vorbereiten.


=== Für das Team ===
== Kurzbeschreibung ==
 
* Satzungsentwurf erstellen,
* Beitragsordnung entwerfen,
* Gründungsprotokoll vorbereiten,
* Mitgliederliste vorbereiten,
* Governance-Struktur entwerfen,
* Interessenkonflikt-Erklärung entwerfen,
* Projektbeschreibung auf 1–2 Seiten formulieren,
* Finanzplan für das erste Jahr erstellen,
* Liste möglicher Partner und Fördermittelgeber erstellen.
 
== Mögliche Kurzbeschreibung des Vereins ==


<pre>
<pre>
Der Verein fördert Entwicklungszusammenarbeit durch offene technische Standards, Bildung und Wissenstransfer im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur. Ziel ist es, lokale Initiativen, gemeinnützige Organisationen, Betreiber und technische Fachkräfte in ressourcenarmen Regionen dabei zu unterstützen, robuste, sichere, wartbare und unabhängig betreibbare Infrastrukturen aufzubauen und langfristig zu erhalten.
Die AOWIS gUG ist die gemeinnützige Trägerorganisation des Afritic Open Water Infrastructure System (AOWIS).
</pre>
 
== Mögliche Langbeschreibung des Vereins ==


<pre>
Sie entwickelt und verbreitet Open-Source-Software, technische Standards, Datenmodelle, Dokumentation, Engineering-Methoden und Bildungsangebote für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.
Der Verein versteht sich als gemeinnütziger Träger für die Entwicklung, Pflege und Verbreitung offener Standards für Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen und entwicklungsrelevanten Regionen. Im Mittelpunkt stehen robuste, sichere, lokal wartbare und herstellerunabhängige Systeme, die auch bei instabiler Stromversorgung, eingeschränkter Konnektivität und begrenzter technischer Unterstützung betrieben werden können.


Der Verein fördert Entwicklungszusammenarbeit durch technische Dokumentation, Schulung, Wissenstransfer, Pilotprojekte, Forschung, Evaluation und Kooperation mit lokalen Initiativen, NGOs, Hochschulen und öffentlichen Stellen. Ziel ist nicht der Verkauf technischer Produkte, sondern die gemeinnützige Befähigung lokaler Akteure zur Planung, zum Betrieb, zur Wartung und zur Weiterentwicklung nachhaltiger Infrastruktur.
Schwerpunkte sind Entwicklungszusammenarbeit, Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer sowie die Entwicklung sicherer, nachhaltiger und langfristig betreibbarer Wasserinfrastruktur.
</pre>
</pre>
== Empfehlung für die nächste Arbeitsphase ==
Die nächsten drei Dokumente sollten vorbereitet werden:
# '''Satzungsentwurf''' mit gemeinnützigkeitsrechtlich geprüften Formulierungen.
# '''Gründungsprotokoll''' für die erste Mitgliederversammlung.
# '''1-seitige Projektbeschreibung''' für Finanzamt, Gründungsmitglieder und mögliche Partner.
Erst danach sollte die Gründungsversammlung angesetzt werden.


== Quellen ==
== Quellen ==
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[[Kategorie:AOWIS]]
[[Kategorie:AOWIS]]
[[Kategorie:Vereinsgründung]]
[[Kategorie:gUG]]
[[Kategorie:Gemeinnützigkeit]]
[[Kategorie:Gemeinnützigkeit]]
[[Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit]]
[[Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit]]
[[Kategorie:Governance]]

Latest revision as of 12:57, 5 October 2026

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Konzept zur Gründung der AOWIS gUG

Kurzfassung

Für die langfristige institutionelle und gemeinnützige Trägerschaft von AOWIS (Afritic Open Water Infrastructure System) ist die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) vorgesehen.

AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus.[1]

AOWIS verbindet insbesondere:

  • Open-Source-Software,
  • offene technische Standards,
  • gemeinsame Infrastruktur- und Datenmodelle,
  • Engineering-Methoden,
  • Modellierung und Simulation,
  • Monitoring und Steuerung,
  • technische Dokumentation,
  • Forschung und Evaluation,
  • Ausbildung und Wissenstransfer.

Die AOWIS gUG soll AOWIS institutionell tragen, weiterentwickeln und für gemeinnützige Zwecke einsetzen.

Als zentraler gemeinnütziger Zweck bietet sich die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO an.[2]

Ergänzend kommen insbesondere in Betracht:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
  • Förderung des Umweltschutzes.

Die endgültige Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke und des Gesellschaftsvertrags sollte vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.

Aufgaben der AOWIS gUG

Die AOWIS gUG soll insbesondere:

  • AOWIS-Software entwickeln, pflegen und veröffentlichen,
  • technische Standards und Datenmodelle entwickeln und dokumentieren,
  • technische Dokumentation und Referenzmaterialien bereitstellen,
  • Forschung und technische Evaluation durchführen oder unterstützen,
  • Schulungs- und Ausbildungsmaterialien entwickeln,
  • Workshops und Trainings durchführen,
  • Pilot- und Demonstrationsprojekte durchführen,
  • Projekte der Entwicklungszusammenarbeit unterstützen,
  • Wissenstransfer und lokale technische Fähigkeiten fördern,
  • mit Gemeinden, Betreibern, NGOs, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten,
  • die langfristige Weiterentwicklung und Verfügbarkeit von AOWIS sicherstellen.

Gemeinnützige Zwecke

Entwicklungszusammenarbeit

Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit soll einen zentralen Zweck der AOWIS gUG bilden.

AOWIS kann hierzu insbesondere beitragen durch:

  • Bereitstellung offener technischer Werkzeuge,
  • Unterstützung bei Planung und Betrieb von Wasserinfrastruktur,
  • Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
  • Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten,
  • Wissenstransfer,
  • technische Dokumentation,
  • Unterstützung gemeinnütziger und kommunaler Wasserprojekte,
  • Verbesserung von Wartbarkeit und Betriebssicherheit,
  • Unterstützung nachhaltiger Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.

Wissenschaft und Forschung

Die AOWIS gUG kann wissenschaftliche und technische Forschung durchführen oder fördern.

Mögliche Bereiche sind insbesondere:

  • hydraulische Modellierung,
  • Wasserqualität,
  • Wasserverluste,
  • Wasserressourcen,
  • Hydrogeologie,
  • Sensorik und Messverfahren,
  • Telemetrie,
  • Automatisierung,
  • resilienter Infrastrukturbetrieb,
  • Energieversorgung,
  • Bewässerung,
  • Datenmodelle und Modellkopplung.

Forschungsergebnisse sollen grundsätzlich dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Die AOWIS gUG kann Bildungs- und Qualifizierungsangebote entwickeln und durchführen.

Dazu können gehören:

  • Schulungen für Betreiber und Techniker,
  • Workshops,
  • technische Handbücher,
  • Lernmaterialien,
  • praktische Trainings,
  • Weiterbildung für Ingenieure,
  • Schulungen für Gemeinden und gemeinnützige Organisationen,
  • Ausbildung im Umgang mit Modellierungs-, Simulations- und Monitoringwerkzeugen.

Umweltschutz

Die AOWIS gUG kann Projekte fördern oder durchführen, die insbesondere folgenden Zielen dienen:

  • nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
  • Verringerung von Wasserverlusten,
  • effiziente Bewässerung,
  • energieeffizienter Betrieb,
  • Schutz von Grund- und Oberflächenwasser,
  • Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität,
  • ressourcenschonende Infrastrukturplanung.

Vorschlag für den Gesellschaftszweck

Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf für die weitere Abstimmung mit Finanzamt, Notar und gegebenenfalls steuerlicher oder rechtlicher Beratung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Umweltschutzes.

Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung offener technischer Grundlagen, Software, Dokumentation, Methoden und Bildungsangebote für die Planung, Modellierung, Errichtung, Überwachung, Steuerung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.

Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1. die Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung frei zugänglicher technischer Standards, Datenmodelle, Software und Referenzimplementierungen;

2. die Erstellung und Veröffentlichung technischer Dokumentationen, Planungsunterlagen, Handbücher, Lehrmaterialien und Betriebsleitlinien;

3. die Durchführung von Schulungen, Workshops, Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Bildungsangeboten;

4. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprojekte sowie die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse;

5. die Durchführung und Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur;

6. die Förderung des Wissenstransfers und des Aufbaus lokaler technischer Fähigkeiten für Planung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Wasserinfrastruktur;

7. die Zusammenarbeit mit steuerbegünstigten Organisationen, Gemeinden, öffentlichen Stellen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen geeigneten Projektpartnern;

8. die Entwicklung und Verbreitung von Verfahren zur nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen, zur Verringerung von Wasserverlusten, zur Verbesserung der Wasserqualität sowie zur energie- und ressourceneffizienten Betriebsführung;

9. die Dokumentation, Evaluation und Veröffentlichung praktischer Erfahrungen aus Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.

§ 60 AO verlangt, dass Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt werden, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erfüllt sind.[3]

Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen

Selbstlosigkeit

Die Gesellschaft muss selbstlos tätig sein und ihre Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[4]

Insbesondere:

  • erhalten Gesellschafter keine Gewinnanteile,
  • dürfen keine unangemessenen Vergütungen oder sonstigen Begünstigungen gewährt werden,
  • müssen Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden,
  • muss die Vermögensbindung bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke sichergestellt sein.

Angemessene Vergütungen für Geschäftsführung, Beschäftigte und externe Leistungen sind möglich.

Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit

Die Gesellschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen.[5][6]

Dies kann insbesondere erfolgen durch:

  • eigene Softwareentwicklung,
  • eigene Dokumentation,
  • eigene Forschung,
  • eigene Schulungen,
  • eigene Pilot- und Entwicklungsprojekte,
  • eigene Veröffentlichungen und Evaluationen.

Vermögensbindung

Die Vermögensbindung muss im Gesellschaftsvertrag entsprechend den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben geregelt werden.[7]

Die Formulierungen der Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO sind dabei zu berücksichtigen.[8]

Tatsächliche Geschäftsführung

Die tatsächliche Geschäftsführung muss den steuerbegünstigten Zwecken entsprechen.[9]

Erforderlich sind insbesondere:

  • ordnungsgemäße Buchführung,
  • dokumentierte Mittelverwendung,
  • nachvollziehbare Projektabrechnung,
  • dokumentierte Verträge,
  • angemessene Vergütungen,
  • nachvollziehbare Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.

Gesellschaftsstruktur

Gesellschafter

Die Gesellschafter treffen die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung,
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
  • grundlegende strategische Entscheidungen,
  • Kapitalmaßnahmen,
  • Feststellung des Jahresabschlusses.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.[10]

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und vertritt die AOWIS gUG nach außen.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • operative Leitung,
  • Finanzen,
  • Personal,
  • Verträge,
  • Projekte,
  • Fördermittel,
  • Partnerschaften,
  • technische Infrastruktur,
  • Veröffentlichungen,
  • Compliance,
  • Kommunikation mit Behörden und Finanzamt.

Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben.[11]

Finanzierung und wirtschaftliche Tätigkeiten

Mögliche Einnahmen der AOWIS gUG sind insbesondere:

  • Spenden,
  • Fördermittel,
  • öffentliche Zuschüsse,
  • Forschungsförderung,
  • Projektfinanzierungen,
  • zweckgebundene Zuwendungen,
  • Einnahmen aus Schulungen,
  • Forschungs- und Entwicklungsaufträge,
  • technische Projektleistungen,
  • Dienstleistungen,
  • projektbezogene Verkäufe.

Wirtschaftliche Tätigkeiten müssen ordnungsgemäß steuerlich eingeordnet und buchhalterisch erfasst werden.

Je nach Tätigkeit kann es sich insbesondere um einen steuerbegünstigten Bereich, einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln.[12][13]

Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen sollten besonders transparent dokumentiert werden.

Stammkapital und Rücklagen

Für die Unternehmergesellschaft gelten die besonderen Regelungen des § 5a GmbHG.[14]

Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein.

Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen.

Ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses ist grundsätzlich in die gesetzliche Rücklage einzustellen.[14]

Das tatsächliche Stammkapital sollte anhand des realistischen Finanzbedarfs der Anfangsphase festgelegt werden.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Gründungskosten,
  • Buchhaltung,
  • Versicherungen,
  • Hosting und technische Infrastruktur,
  • Personalkosten,
  • Reisen,
  • Projektvorfinanzierung,
  • Hardware und Testsysteme.

Gemeinnützige Körperschaften können außerdem unter den Voraussetzungen des § 62 AO Rücklagen bilden.[15]

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.[16]

Er muss insbesondere regeln:

  • Firma,
  • Sitz,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Stammkapital,
  • Geschäftsanteile,
  • steuerbegünstigte Zwecke,
  • Art der Zweckverwirklichung,
  • Selbstlosigkeit,
  • Mittelverwendung,
  • Vermögensbindung.

Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen sollten vor der Beurkundung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.

Gründungsschritte

1. Grundstruktur festlegen

Festzulegen sind:

  • endgültige Firma,
  • Sitz,
  • Gesellschafter,
  • Geschäftsführung,
  • Stammkapital,
  • Geschäftsanteile,
  • gemeinnützige Zwecke,
  • Unternehmensgegenstand.

2. Gesellschaftsvertrag entwerfen

Der Gesellschaftsvertrag wird auf Grundlage der geplanten Tätigkeit und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erstellt.

3. Vorabstimmung mit dem Finanzamt

Der Entwurf sollte vor der notariellen Gründung dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • steuerbegünstigte Zwecke,
  • Zweckverwirklichung,
  • Selbstlosigkeit,
  • Mittelverwendung,
  • Vermögensbindung.

Die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen richtet sich nach § 60a AO.[17]

4. Notarielle Gründung

Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet und die Geschäftsführung bestellt.

5. Geschäftskonto und Stammkapital

Ein Geschäftskonto wird eröffnet und das Stammkapital eingezahlt.

6. Handelsregister

Die Gesellschaft wird über den Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

7. Steuerliche Erfassung

Anschließend erfolgen die steuerliche Erfassung und die weitere Abstimmung zur Gemeinnützigkeit.

8. Geschäftsbetrieb aufsetzen

Erforderlich sind insbesondere:

  • Buchhaltung,
  • Geschäftskonto,
  • Versicherungen,
  • Projektverwaltung,
  • Fördermittelverwaltung,
  • Spendenverwaltung,
  • Vertragsgrundlagen,
  • Datenschutz,
  • Dokumentation der Mittelverwendung.

Schutz der langfristigen Ausrichtung

Im Gesellschaftsvertrag sollte geprüft werden, wie die langfristige gemeinnützige und offene Ausrichtung von AOWIS abgesichert werden kann.

Relevant sind insbesondere:

  • Übertragung von Geschäftsanteilen,
  • Zustimmungsvorbehalte bei Anteilsübertragungen,
  • Änderungen des Gesellschaftszwecks,
  • Interessenkonflikte,
  • Vermögensbindung.

Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann im Gesellschaftsvertrag von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.[18]

Internationale Zusammenarbeit

Die AOWIS gUG soll ihren Sitz in Deutschland haben und international tätig sein können.

Bei Projekten sollen lokale Betreiber, Techniker, Gemeinden und andere Beteiligte frühzeitig einbezogen werden.

Relevant sind dabei insbesondere:

  • vorhandene Infrastruktur,
  • lokale Wasserressourcen,
  • Hydrogeologie,
  • Energieversorgung,
  • Kommunikationsinfrastruktur,
  • Wartungsmöglichkeiten,
  • Ersatzteilverfügbarkeit,
  • lokale technische Fähigkeiten,
  • tatsächliche Betriebsabläufe.

Ziel ist der Aufbau langfristig nutzbarer technischer Fähigkeiten und Infrastruktur.

Risiken

Risiko Gegenmaßnahme
Unklare gemeinnützige Zwecksetzung Zwecke und konkrete Zweckverwirklichung präzise formulieren und vorab mit dem Finanzamt abstimmen.
Vermischung mit privaten wirtschaftlichen Interessen Interessenkonflikte offenlegen und Geschäfte mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen dokumentieren.
Fehlerhafte Einordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten Tätigkeiten steuerlich prüfen und buchhalterisch sauber trennen.
Unzureichende Dokumentation Verträge, Projektakten, Buchhaltung und Mittelverwendung nachvollziehbar dokumentieren.
Zu geringes Anfangskapital Stammkapital und Finanzierung anhand einer realistischen Liquiditätsplanung festlegen.
Unklare Rechte an Software, Dokumentation und Marken Rechte, Lizenzen und Zuständigkeiten frühzeitig dokumentieren.

Nächste Schritte

  1. Gesellschafter und Geschäftsführung festlegen.
  2. Sitz und endgültige Firma festlegen.
  3. Stammkapital und Geschäftsanteile festlegen.
  4. Gemeinnützige Zwecke endgültig auswählen.
  5. Gesellschaftszweck und Zweckverwirklichung ausformulieren.
  6. Gesellschaftsvertrag entwerfen.
  7. Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen.
  8. Finanzplan für die ersten zwölf Monate erstellen.
  9. Bestehende AOWIS-Ressourcen und Rechte erfassen.
  10. Notarielle Gründung vorbereiten.

Kurzbeschreibung

Die AOWIS gUG ist die gemeinnützige Trägerorganisation des Afritic Open Water Infrastructure System (AOWIS).

Sie entwickelt und verbreitet Open-Source-Software, technische Standards, Datenmodelle, Dokumentation, Engineering-Methoden und Bildungsangebote für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.

Schwerpunkte sind Entwicklungszusammenarbeit, Ausbildung, Forschung, Wissenstransfer sowie die Entwicklung sicherer, nachhaltiger und langfristig betreibbarer Wasserinfrastruktur.

Quellen

Kategorie:AOWIS Kategorie:gUG Kategorie:Gemeinnützigkeit Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit