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Governance:Non-Profit-Association

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Konzept zur Vereinsgründung für AOWIS

Kurzfassung

Für das Projekt AOWIS erscheint ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e. V.) als geeignete Grundstruktur.

Der Verein sollte nicht als Anbieter oder Verkäufer von Bewässerungs- oder Wassertechnik auftreten, sondern als gemeinnütziger Träger für:

  • offene technische Standards,
  • Entwicklungszusammenarbeit,
  • Wissenstransfer,
  • Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
  • Pilot- und Demonstrationsprojekte,
  • Dokumentation, Forschung und Qualitätssicherung,
  • nachhaltige Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen.

Der stärkste gemeinnützigkeitsrechtliche Hauptzweck ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Zweck ist in § 52 Abs. 2 Nr. 15 Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck genannt.[1]

Ergänzend können — soweit tatsächlich umgesetzt — folgende gemeinnützige Zwecke aufgenommen werden:

  • Förderung von Bildung und Berufsbildung,
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  • Förderung des Umwelt- und Ressourcenschutzes,
  • Förderung internationaler technischer Zusammenarbeit.

Projektbezug

AOWIS steht für Afritic Open Water Infrastructure Standard und beschreibt einen offenen technischen Standard für sichere und zuverlässige Wasser- und landwirtschaftliche Infrastruktur in ressourcenarmen Umgebungen.[2]

Die Projektlogik ist besonders relevant für Regionen mit:

  • instabiler Stromversorgung,
  • eingeschränkter Internetverbindung,
  • knappen technischen Ressourcen,
  • begrenzter Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte,
  • Bedarf an sicherem, robustem und lokal betreibbarem Betrieb,
  • Problemen bei Wasserverteilung, Bewässerung und landwirtschaftlicher Infrastruktur.

AOWIS verfolgt dabei keine reine Produktlogik. Der Kern liegt in offenen Standards, Planung, Betrieb, Monitoring, Wartung, Training, Governance, Transparenz und lokaler Nutzbarkeit.[2]

Für eine Vereinsgründung bedeutet das:

Der Verein sollte nicht primär Technik verkaufen, sondern gemeinnützige Voraussetzungen schaffen, damit robuste Wasser-, Bewässerungs- und Agrarsysteme in entwicklungsrelevanten Regionen sicher, offen, lokal betreibbar und langfristig wartbar werden.

Empfohlene Rechtsform

Empfohlen wird die Gründung eines:

eingetragenen gemeinnützigen Vereins

also eines:

e. V. mit angestrebter Anerkennung als gemeinnützig

Ein eingetragener Verein eignet sich besonders, wenn:

  • ideelle und gemeinnützige Zwecke im Vordergrund stehen,
  • Mitglieder, Förderer, technische Beitragende und Partner eingebunden werden sollen,
  • Spenden und Fördermittel eingeworben werden sollen,
  • eine transparente Governance-Struktur entstehen soll,
  • der Verein unabhängig von einzelnen Unternehmen oder Personen handeln soll.

Für die Eintragung ins Vereinsregister sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. § 56 BGB bestimmt, dass die Eintragung nur erfolgen soll, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.[3]

Gemeinnützigkeitslogik

Hauptzweck

Als Hauptzweck wird empfohlen:

Förderung der Entwicklungszusammenarbeit

Begründung:

AOWIS richtet sich auf Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen. Die Projektziele berühren damit zentrale Felder der Entwicklungszusammenarbeit:

  • Zugang zu sicherer und wartbarer Wasserinfrastruktur,
  • Unterstützung lokaler Betreiber und Initiativen,
  • technische Befähigung vor Ort,
  • nachhaltige Landwirtschaft,
  • resiliente Infrastruktur,
  • Reduktion von Abhängigkeit von einzelnen Herstellern,
  • Wissenstransfer und lokale Selbstbefähigung.

Ergänzende Zwecke

Je nach tatsächlicher Tätigkeit können ergänzend aufgenommen werden:

Bildung und Berufsbildung

Begründung:

AOWIS sieht Training lokaler Techniker, Betreiber und Initiativen vor. Der Verein kann Schulungen, Lehrmaterial, Handbücher, Workshops und Ausbildungsprogramme entwickeln.

Wissenschaft und Forschung

Begründung:

Der Verein kann offene Standards, Referenzarchitekturen, technische Dokumentation, Evaluierungen, Studien, Datenmodelle und Pilotprojekte entwickeln oder fördern.

Wichtig:

Dieser Zweck sollte nur aufgenommen werden, wenn tatsächlich Forschungs- oder Entwicklungsarbeit mit dokumentierter Methodik, Ergebnisoffenheit und Veröffentlichung geplant ist.

Umwelt- und Ressourcenschutz

Begründung:

Wasser- und Energieeffizienz, robuste Solarversorgung, nachhaltige Bewässerung und klimatisch resiliente Landwirtschaft können dem Umwelt- und Ressourcenschutz dienen.

Internationale technische Zusammenarbeit

Begründung:

Kooperationen mit NGOs, Hochschulen, lokalen Initiativen, Gemeinden, Technikern und öffentlichen Stellen können als praktische Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit dienen.

Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen

Die Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass der Verein seine Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt.

Selbstlosigkeit

Der Verein darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. § 55 AO beschreibt die Anforderungen an Selbstlosigkeit.[4]

Praktisch bedeutet das:

  • keine Gewinnausschüttung an Mitglieder,
  • keine unangemessenen Vergütungen,
  • Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke,
  • keine verdeckte Förderung einzelner Unternehmen,
  • keine private Aneignung von Vereinsvermögen,
  • klare Regeln zu Interessenkonflikten.

Ausschließlichkeit

Der Verein darf seine Mittel grundsätzlich nur für seine steuerbegünstigten Satzungszwecke verwenden.

Praktisch bedeutet das:

  • klare Projektbudgets,
  • getrennte Buchführung für Spenden, Fördermittel und wirtschaftliche Aktivitäten,
  • dokumentierte Mittelverwendung,
  • keine Vermischung mit privaten oder unternehmerischen Interessen.

Unmittelbarkeit

Der Verein muss seine Zwecke grundsätzlich selbst verwirklichen.

Das kann geschehen durch:

  • eigene Schulungen,
  • eigene Dokumentation,
  • eigene Standardentwicklung,
  • eigene Pilotprojekte,
  • eigene Kooperationen,
  • eigene Projektbegleitung,
  • eigene Evaluationen,
  • rechtlich zulässige Mittelweitergabe an geeignete gemeinnützige oder öffentliche Partner.

Satzungsbindung

Die Satzung muss die gemeinnützigen Zwecke und deren Verwirklichung so genau beschreiben, dass das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen.

Die Mustersatzung aus Anlage 1 zur Abgabenordnung enthält zentrale Formulierungen, etwa zur Selbstlosigkeit, Mittelverwendung, Vermeidung unangemessener Begünstigungen und Vermögensbindung.[5]

Vorschlag für den Vereinszweck

Folgender Text ist ein Arbeitsentwurf und sollte vor Verwendung rechtlich und steuerlich geprüft werden.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Bildung, des Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Pflege und Verbreitung offener technischer Standards für sichere, robuste und lokal betreibbare Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen Regionen.

Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch:

1. Entwicklung, Dokumentation und Pflege offener technischer Standards und Referenzarchitekturen;
2. Erstellung und Veröffentlichung von Schulungs-, Planungs- und Betriebsunterlagen;
3. Durchführung von Bildungs-, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen für lokale Betreiber, Techniker, gemeinnützige Organisationen und Projektpartner;
4. Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Modellprojekten im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur;
5. Förderung von Wissenstransfer, technischer Selbstbefähigung und lokaler Wartbarkeit;
6. Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, lokalen Initiativen, Gemeinden und öffentlichen Stellen;
7. Durchführung oder Unterstützung von Evaluierungen, Dokumentationen, Studien und Erfahrungsberichten;
8. Förderung transparenter, sicherer und auditierbarer Verfahren für Betrieb, Wartung, Qualitätssicherung und langfristige Weiterentwicklung entsprechender Infrastrukturen.

Zentrale Abgrenzung

Der Verein sollte klar von einer wirtschaftlichen Produkt- oder Beratungsfirma abgegrenzt werden.

Nicht empfehlenswert

Der Verein sollte nicht so beschrieben werden:

Der Verein verkauft Bewässerungstechnik.
Der Verein entwickelt kommerzielle Produkte.
Der Verein zertifiziert gegen Entgelt im eigenen Marktinteresse.
Der Verein ist Dienstleister für Implementierung und Betrieb kommerzieller Anlagen.

Empfehlenswert

Der Verein sollte so beschrieben werden:

Der Verein fördert gemeinnützige Entwicklungszusammenarbeit durch offene Standards, Bildung, Wissenstransfer, Pilotprojekte und technische Selbstbefähigung im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur.

Die technische Arbeit ist dabei Mittel zum gemeinnützigen Zweck, nicht Selbstzweck.

Mögliche Vereinsstruktur

Die AOWIS-Governance beschreibt bereits Prinzipien wie Offenheit, Neutralität, Sicherheit, Praktikabilität, Rechenschaft, langfristige Stabilität und Einbeziehung lokaler Akteure.[6]

Diese Logik lässt sich gut in eine Vereinsstruktur übertragen.

Mitgliederversammlung

Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung des Vorstands,
  • Beschluss über Satzungsänderungen,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Beschluss über Beitragsordnung,
  • strategische Grundsatzentscheidungen,
  • Auflösung des Vereins.

Vorstand nach § 26 BGB

Aufgaben:

  • rechtliche Vertretung des Vereins,
  • Finanzen und Buchhaltung,
  • Gemeinnützigkeits- und Spendenverwaltung,
  • Verträge und Kooperationen,
  • Fördermittelmanagement,
  • Kommunikation mit Finanzamt, Registergericht und Notar,
  • operative Gesamtkoordination.

Empfehlung:

Der Vorstand sollte mindestens aus drei Personen bestehen:

  • Vorsitz,
  • stellvertretender Vorsitz,
  • Schatzmeister / Finanzen.

Optional:

  • Vorstand für Technik und Standards,
  • Vorstand für Internationale Zusammenarbeit,
  • Vorstand für Bildung und Programme.

Technischer Beirat

Aufgaben:

  • technische Qualitätssicherung,
  • Standardpflege,
  • Prüfung von Sicherheitsanforderungen,
  • Modul- und Architekturentscheidungen,
  • Bewertung von Referenzimplementierungen,
  • Schutz vor herstellerabhängiger Vereinnahmung.

Mögliche Fachbereiche:

  • Wasserverteilung,
  • Bewässerung,
  • Solar- und Energiesysteme,
  • Sensorik und Telemetrie,
  • Offline-Kommunikation,
  • Sicherheits- und Notfalllogik,
  • Datenmodelle und Dokumentation,
  • Open-Source- und Lizenzfragen.

Field Advisory Council / Praxisbeirat

Aufgaben:

  • Einbindung von lokalen Betreibern,
  • Einbindung von NGOs,
  • Rückmeldung aus realen Einsatzregionen,
  • Prüfung praktischer Nutzbarkeit,
  • Vermeidung rein fernentwickelter Lösungen,
  • kulturelle und lokale Anschlussfähigkeit.

Dieser Bereich ist für Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig, weil Standards, die Gemeinschaften betreffen, nicht nur aus der Ferne entworfen werden sollten.[6]

Arbeitsgruppen

Mögliche Arbeitsgruppen:

  • AG Vereinsgründung und Satzung,
  • AG Gemeinnützigkeit und Compliance,
  • AG Technischer Standard,
  • AG Training und Dokumentation,
  • AG Pilotprojekte,
  • AG Partnerschaften und Fördermittel,
  • AG Übersetzung und lokale Anpassung,
  • AG Evaluation und Monitoring.

Compliance- und Interessenkonflikt-Struktur

Aufgaben:

  • Offenlegung finanzieller oder organisatorischer Interessen,
  • Schutz der Neutralität des Standards,
  • Prüfung von Beschaffungs- und Zertifizierungsfragen,
  • klare Trennung zwischen gemeinnütziger Tätigkeit und wirtschaftlichen Interessen,
  • Dokumentation von Entscheidungen,
  • Vermeidung einseitiger Kontrolle durch einzelne Personen, Unternehmen oder Geldgeber.

Die AOWIS-Governance betont, dass der Standard nicht durch ein einzelnes Unternehmen, politische Akteure, Geberorganisationen oder Einzelpersonen kontrolliert werden soll.[6]

Gründungsschritte

Schritt 1: Gründungsteam bilden

Erforderlich für die Eintragung:

  • mindestens sieben Gründungsmitglieder,
  • Bereitschaft zur Unterzeichnung der Satzung,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Gründungsversammlung.

Empfohlen:

  • mindestens eine Person mit Finanz-/Buchhaltungskompetenz,
  • mindestens eine Person mit technischer Kompetenz,
  • mindestens eine Person mit Erfahrung in Entwicklungszusammenarbeit, NGO-Arbeit oder Projektkoordination,
  • mindestens eine Person mit Kommunikations- oder Dokumentationskompetenz.

Schritt 2: Vereinsname und Sitz festlegen

Zu klären:

  • Name des Vereins,
  • Kurzname,
  • Sitz des Vereins,
  • Eintragungsabsicht als e. V.,
  • Gemeinnützigkeitsabsicht,
  • Domain- und Markenfragen

Schritt 3: Satzung entwerfen

Die Satzung sollte mindestens regeln:

  • Name,
  • Sitz,
  • Eintragung ins Vereinsregister,
  • Vereinszweck,
  • Art der Zweckverwirklichung,
  • Gemeinnützigkeit,
  • Selbstlosigkeit,
  • Mittelverwendung,
  • Vermögensbindung,
  • Mitgliedschaft,
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder,
  • Beiträge,
  • Beendigung der Mitgliedschaft,
  • Organe des Vereins,
  • Mitgliederversammlung,
  • Vorstand,
  • Vertretungsregelung,
  • Beschlussfassung,
  • Satzungsänderungen,
  • Auflösung des Vereins,
  • Protokollierung,
  • Datenschutz und digitale Versammlungen, falls gewünscht.

Das Bundesministerium der Justiz stellt Muster zum Vereinsrecht bereit, darunter eine Mustersatzung, ein Gründungsprotokoll und Muster für die Anmeldung zum Vereinsregister.[7]

Schritt 4: Vorabprüfung durch das Finanzamt

Vor der Gründungsversammlung sollte der Satzungsentwurf dem zuständigen Finanzamt zur Vorabprüfung vorgelegt werden.

Ziel:

  • Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Formulierungen,
  • Vermeidung späterer Satzungsänderungen,
  • bessere Sicherheit bei Spenden- und Förderfähigkeit,
  • Klärung der passenden gemeinnützigen Zwecke.

Schritt 5: Gründungsversammlung durchführen

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit,
  2. Wahl der Versammlungsleitung,
  3. Wahl der Protokollführung,
  4. Vorstellung des Vereinszwecks,
  5. Beratung und Beschluss der Satzung,
  6. Wahl des Vorstands,
  7. Beschluss über Vereinsregistereintragung,
  8. Beschluss über Beantragung der Gemeinnützigkeit,
  9. Beschluss über Beitragsordnung, falls vorgesehen,
  10. weitere organisatorische Beschlüsse.

Erforderlich:

  • Anwesenheitsliste,
  • beschlossene Satzung,
  • Unterschriften der Gründungsmitglieder,
  • Gründungsprotokoll,
  • Vorstandswahl mit Annahme der Wahl.

Schritt 6: Notar und Vereinsregister

Der gewählte Vorstand meldet den Verein über einen Notar beim Vereinsregister an.

Typische Unterlagen:

  • Satzung,
  • Gründungsprotokoll,
  • Nachweis der Vorstandswahl,
  • Anmeldung zum Vereinsregister,
  • Angaben zu vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern.

Schritt 7: Gemeinnützigkeit beantragen

Nach der Gründung beziehungsweise nach Eintragung wird beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragt.

Ziel ist die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO.[8]

Nach Anerkennung kann der Verein grundsätzlich:

  • Spendenbescheinigungen ausstellen,
  • steuerbegünstigte Mittel empfangen,
  • Fördermittel beantragen,
  • gegenüber Partnern als gemeinnützige Organisation auftreten.

Schritt 8: Betrieb aufsetzen

Notwendig:

  • Vereinskonto,
  • Buchhaltung,
  • Belegsystem,
  • Spendenverwaltung,
  • Datenschutzgrundlagen,
  • Mitgliederverwaltung,
  • Projektakten,
  • Mittelverwendungsnachweise,
  • Dokumentationsstruktur,
  • interne Freigabeprozesse,
  • Interessenkonflikt-Policy,
  • Fördermittel- und Partnerprüfung.

Einnahmen und wirtschaftliche Tätigkeiten

Ein gemeinnütziger Verein darf Einnahmen haben. Entscheidend ist, wie diese steuerlich einzuordnen sind.

Mögliche Einnahmen:

  • Mitgliedsbeiträge,
  • Spenden,
  • Fördermittel,
  • Zuschüsse,
  • projektbezogene Mittel,
  • Teilnahmebeiträge für Schulungen,
  • Verkauf von Materialien zum Selbstkostenpreis,
  • Aufwandsersatz,
  • zweckbezogene Beratungsleistungen.

Zu prüfen ist jeweils, ob es sich handelt um:

  • ideellen Bereich,
  • Zweckbetrieb,
  • Vermögensverwaltung,
  • wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Besonders sensibel sind:

  • Zertifizierungen gegen Entgelt,
  • technische Beratung gegen Entgelt,
  • Implementierungsbegleitung gegen Entgelt,
  • Verkauf von Hardware,
  • exklusive Kooperationen mit Unternehmen,
  • Einflussnahme auf Beschaffung oder Lieferantenauswahl.

Empfehlung:

Wirtschaftliche Tätigkeiten sollten nicht in der Gründungsphase dominant sein. Zunächst sollte der Verein klar gemeinnützig und standard-/bildungsorientiert aufgestellt werden.

Risiken und Gegenmaßnahmen

Risiko Beschreibung Gegenmaßnahme
Verdeckte wirtschaftliche Tätigkeit Der Verein wirkt wie eine Firma im Vereinsmantel. Klare Satzung, transparente Mittelverwendung, keine Produktverkaufslogik.
Herstellerabhängigkeit Ein Unternehmen kontrolliert Standard, Zertifizierung oder Beschaffung. Offenlegung von Interessen, technischer Beirat, transparente Governance.
Zu breiter Satzungszweck Zu viele Zwecke wirken beliebig und schwer prüfbar. Entwicklungszusammenarbeit als Hauptzweck; Ergänzungen nur bei realer Umsetzung.
Fehlende lokale Legitimität Lösungen werden nur aus Europa heraus entworfen. Praxisbeirat mit lokalen Betreibern, NGOs und Technikern.
Unklare Mittelweitergabe Gelder fließen an ausländische Partner ohne ausreichende Dokumentation. Verträge, Projektberichte, Belege, Partnerprüfung, Mittelverwendungsnachweise.
Unklare IP- und Lizenzfragen Open Standard, Software, Dokumentation und Markenrechte sind nicht geregelt. Lizenzkonzept, Contributor-Regeln, Marken- und Namensstrategie.
Schwache Dokumentation Gemeinnützigkeit scheitert später an fehlenden Nachweisen. Projektakten, Beschlüsse, Finanzdokumentation, Wirkungsberichte.

Sofort umsetzbare Aufgabenliste

Für den CEO

  • finalen Vereinsnamen vorschlagen: AOWIS.org bzw. AOWIS
  • Sitz des Vereins klären,
  • Gründungsteam mit mindestens sieben Personen identifizieren,
  • Rollen für Vorstand und Beirat vorschlagen,
  • Satzungszweck finalisieren,
  • Finanzamt für Vorabprüfung bestimmen,
  • Notar oder Registergericht-Zuständigkeit klären,

Für das Team

  • Satzungsentwurf erstellen,
  • Beitragsordnung entwerfen,
  • Gründungsprotokoll vorbereiten,
  • Mitgliederliste vorbereiten,
  • Governance-Struktur entwerfen,
  • Interessenkonflikt-Erklärung entwerfen,
  • Projektbeschreibung auf 1–2 Seiten formulieren,
  • Finanzplan für das erste Jahr erstellen,
  • Liste möglicher Partner und Fördermittelgeber erstellen.

Mögliche Kurzbeschreibung des Vereins

Der Verein fördert Entwicklungszusammenarbeit durch offene technische Standards, Bildung und Wissenstransfer im Bereich nachhaltiger Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur. Ziel ist es, lokale Initiativen, gemeinnützige Organisationen, Betreiber und technische Fachkräfte in ressourcenarmen Regionen dabei zu unterstützen, robuste, sichere, wartbare und unabhängig betreibbare Infrastrukturen aufzubauen und langfristig zu erhalten.

Mögliche Langbeschreibung des Vereins

Der Verein versteht sich als gemeinnütziger Träger für die Entwicklung, Pflege und Verbreitung offener Standards für Wasser-, Bewässerungs- und Agrarinfrastruktur in ressourcenarmen und entwicklungsrelevanten Regionen. Im Mittelpunkt stehen robuste, sichere, lokal wartbare und herstellerunabhängige Systeme, die auch bei instabiler Stromversorgung, eingeschränkter Konnektivität und begrenzter technischer Unterstützung betrieben werden können.

Der Verein fördert Entwicklungszusammenarbeit durch technische Dokumentation, Schulung, Wissenstransfer, Pilotprojekte, Forschung, Evaluation und Kooperation mit lokalen Initiativen, NGOs, Hochschulen und öffentlichen Stellen. Ziel ist nicht der Verkauf technischer Produkte, sondern die gemeinnützige Befähigung lokaler Akteure zur Planung, zum Betrieb, zur Wartung und zur Weiterentwicklung nachhaltiger Infrastruktur.

Empfehlung für die nächste Arbeitsphase

Die nächsten drei Dokumente sollten vorbereitet werden:

  1. Satzungsentwurf mit gemeinnützigkeitsrechtlich geprüften Formulierungen.
  2. Gründungsprotokoll für die erste Mitgliederversammlung.
  3. 1-seitige Projektbeschreibung für Finanzamt, Gründungsmitglieder und mögliche Partner.

Erst danach sollte die Gründungsversammlung angesetzt werden.

Quellen

Kategorie:AOWIS Kategorie:Vereinsgründung Kategorie:Gemeinnützigkeit Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit Kategorie:Governance