Governance:Non-Profit-Association
AI-Generated Content Notice: The following content (full page) was generated using ChatGPT on 2026-10-05.
[Included in accordance with the AOWIS AI Usage Guide (REQ-AI-007, REQ-AI-008) and MAY require verification and/or post-editing.]
Konzept zur Gründung der AOWIS gUG
Kurzfassung
Für die langfristige institutionelle und gemeinnützige Trägerschaft von AOWIS (Afritic Open Water Infrastructure System) ist die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) vorgesehen.
AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung sicherer und zuverlässiger Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus.[1]
Das Projekt verbindet unter anderem:
- offene technische Standards,
- Open-Source-Software,
- gemeinsame Infrastrukturmodelle,
- Engineering-Methoden,
- Modellierung und Simulation,
- Monitoring und Steuerung,
- Referenzimplementierungen,
- Betriebs- und Wartungswissen,
- technische Dokumentation,
- Forschung und Evaluation,
- Ausbildung und Wissenstransfer.
Die AOWIS gUG soll als rechtliche und organisatorische Trägerin dieses offenen Systems dienen. Sie soll insbesondere die langfristige Entwicklung und Verfügbarkeit von AOWIS sichern, gemeinnützige Projekte durchführen, Wissen offen zugänglich machen, Bildungsangebote entwickeln und den Einsatz geeigneter technischer Methoden und Werkzeuge in der Entwicklungszusammenarbeit fördern.
Als zentraler gemeinnütziger Zweck bietet sich die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO an.[2]
Ergänzend kommen insbesondere in Betracht:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO,
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO,
- Förderung des Umweltschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO.
Welche dieser Zwecke tatsächlich in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, sollte sich an den dauerhaft geplanten Tätigkeiten der gUG orientieren.
Die endgültige Formulierung des Gesellschaftsvertrags sollte vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt und rechtlich beziehungsweise steuerlich geprüft werden.
AOWIS und die AOWIS gUG
AOWIS und die AOWIS gUG sind voneinander zu unterscheiden.
AOWIS
AOWIS bezeichnet das offene technische und organisatorische System.
AOWIS soll eine gemeinsame Grundlage für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus schaffen:
- Erfassung und Planung → Engineering und Simulation → Bau → Inbetriebnahme → Monitoring → Steuerung → Wartung → Analyse → Erweiterung
AOWIS ist dabei nicht ausschließlich auf Entwicklungsprojekte oder ressourcenarme Regionen beschränkt.
Die Standards, Software, Datenmodelle, Engineering-Methoden und Betriebsverfahren sollen grundsätzlich überall eingesetzt werden können, wo Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur geplant, modelliert, betrieben oder weiterentwickelt wird.
Ein besonderer Entwicklungsfokus liegt jedoch auf Umgebungen, in denen übliche technische oder organisatorische Voraussetzungen nicht zuverlässig vorhanden sind.
Dazu gehören beispielsweise:
- instabile oder begrenzte Stromversorgung,
- zeitweise oder vollständig fehlende Internetverbindung,
- heterogene oder ältere technische Anlagen,
- begrenzte Verfügbarkeit ausgebildeter Fachkräfte,
- eingeschränkter Zugang zu spezialisierter Engineering-Unterstützung,
- Bedarf an sicherem lokalem und autonomem Betrieb,
- begrenzte finanzielle und technische Ressourcen.
AOWIS berücksichtigt diese Bedingungen unter anderem durch:
- Offline-First-Betrieb,
- lokale autonome Betriebsfähigkeit,
- sichere Rückfallmechanismen,
- Human-in-the-Loop-Kontrolle,
- modulare und erweiterbare Architektur,
- gemeinsame Infrastrukturmodelle,
- offene Schnittstellen,
- zugängliche technische Dokumentation.
AOWIS enthält außerdem eine Open-Source-Softwareplattform für Modellierung, Simulation, Visualisierung, Monitoring und Betrieb von Wasserinfrastruktur.[1]
AOWIS gUG
Die AOWIS gUG ist die geplante gemeinnützige Organisation, die AOWIS institutionell trägt.
Zu ihren Aufgaben können insbesondere gehören:
- Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung von AOWIS-Software,
- Entwicklung und Pflege offener technischer Standards,
- Entwicklung und Dokumentation gemeinsamer Daten- und Infrastrukturmodelle,
- Erstellung technischer Dokumentation,
- Durchführung und Unterstützung von Forschung,
- Entwicklung von Schulungs- und Ausbildungsmaterialien,
- Durchführung von Workshops und Trainings,
- Unterstützung von Entwicklungsprojekten,
- Durchführung von Pilot- und Demonstrationsprojekten,
- technische Evaluation und Qualitätssicherung,
- Aufbau und Pflege technischer Wissensbestände,
- Zusammenarbeit mit Gemeinden, Versorgungsunternehmen, NGOs, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen,
- Förderung des Austauschs zwischen lokalen und internationalen Fachkräften,
- langfristige Sicherung der offenen Verfügbarkeit und Weiterentwicklung von AOWIS.
Die gUG soll damit nicht lediglich eine Verwaltungsorganisation für einen technischen Standard sein.
Sie kann die organisatorische Trägerin des gesamten AOWIS-Systems einschließlich Software, Standards, Dokumentation, Forschung, Ausbildung und praktischer Projekte sein.
Warum eine gUG?
AOWIS benötigt perspektivisch eine Organisation, die selbst rechtsfähig handeln und langfristige Verantwortung übernehmen kann.
Eine gUG bietet hierfür insbesondere die Möglichkeit:
- Verträge abzuschließen,
- Personal zu beschäftigen,
- Fördermittel zu beantragen und zu verwalten,
- Spenden und andere Zuwendungen entgegenzunehmen,
- Projektmittel zu verwalten,
- Software und technische Dokumentation zu entwickeln und zu veröffentlichen,
- Rechte und Vermögenswerte zu halten,
- Infrastruktur und technische Systeme zu betreiben,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen,
- Bildungsangebote durchzuführen,
- mit öffentlichen und privaten Partnern zusammenzuarbeiten,
- internationale Projekte organisatorisch zu tragen.
Anders als bei einem eingetragenen Verein ist keine mitgliederbasierte Organisationsstruktur erforderlich.
Gesellschaftsrechtlich bestehen insbesondere:
- ein oder mehrere Gesellschafter,
- eine Gesellschafterversammlung,
- ein oder mehrere Geschäftsführer.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann grundsätzlich durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.[3]
Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[4]
Damit ist eine vergleichsweise klare operative Verantwortungsstruktur möglich.
Gemeinnützige Zwecke
Entwicklungszusammenarbeit
Als zentraler gemeinnütziger Zweck wird die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit empfohlen.
Dieser Zweck ist ausdrücklich in § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO genannt.[2]
AOWIS kann zur Entwicklungszusammenarbeit insbesondere beitragen durch:
- Verbesserung des Zugangs zu Engineering-Wissen,
- Bereitstellung frei zugänglicher technischer Werkzeuge,
- Unterstützung bei Planung und Betrieb von Wasserinfrastruktur,
- Ausbildung lokaler Betreiber und Techniker,
- Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten,
- Wissenstransfer,
- Unterstützung gemeinnütziger und kommunaler Wasserprojekte,
- Verbesserung langfristiger Wartbarkeit,
- Verbesserung technischer Dokumentation,
- Aufbau nachhaltiger Betriebsstrukturen,
- Unterstützung sicherer und resilienter Wasser- und Bewässerungssysteme.
Der Schwerpunkt liegt dabei nicht allein auf der Bereitstellung von Technik.
Langfristig funktionierende Infrastruktur benötigt ebenfalls:
- Wissen,
- Ausbildung,
- Dokumentation,
- Betriebsverfahren,
- Wartungsfähigkeit,
- nachvollziehbare technische Entscheidungen,
- geeignete Software und Daten,
- lokale technische Kompetenz.
Wissenschaft und Forschung
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO ein anerkannter gemeinnütziger Zweck.[2]
Dieser Zweck kann für AOWIS relevant sein, soweit die gUG tatsächlich wissenschaftliche oder methodisch nachvollziehbare Forschungsarbeit betreibt oder unterstützt.
Mögliche Forschungsbereiche sind beispielsweise:
- hydraulische Modellierung,
- Wasserqualität,
- Wasserverluste,
- Wasserressourcen,
- Hydrogeologie,
- Messverfahren,
- Sensorik,
- Telemetrie,
- Automatisierung,
- resilienter Infrastrukturbetrieb,
- technische Verfahren unter schwierigen Einsatzbedingungen,
- Energieversorgung von Wasserinfrastruktur,
- Bewässerung,
- Datenmodelle,
- Modellkopplung,
- modellgestützte Betriebsführung.
Forschungsergebnisse sollten grundsätzlich dokumentiert und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, soweit dem keine berechtigten Schutzinteressen entgegenstehen.
Der Forschungszweck sollte nur aufgenommen werden, wenn entsprechende Tätigkeiten tatsächlich vorgesehen sind und dauerhaft verfolgt werden sollen.
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO als gemeinnütziger Zweck anerkannt.[2]
Dieser Bereich passt unmittelbar zu den Ausbildungs- und Wissenstransferzielen von AOWIS.
Mögliche Tätigkeiten sind:
- Ausbildung lokaler Betreiber,
- technische Schulungen,
- Workshops,
- praktische Übungen,
- Online-Schulungsmaterialien,
- technische Handbücher,
- Lernmodule,
- Schulungen für NGOs und Gemeinden,
- Weiterbildung von Technikern und Ingenieuren,
- Ausbildung im Umgang mit Modellierungs- und Simulationswerkzeugen,
- Schulung für Monitoring und Anlagenbetrieb,
- Vermittlung grundlegender Engineering-Prinzipien.
Umweltschutz
Die Förderung des Umweltschutzes ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO als gemeinnütziger Zweck anerkannt.[2]
Für AOWIS kann dieser Zweck insbesondere relevant sein, wenn Projekte beispielsweise auf folgende Ziele ausgerichtet sind:
- nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
- Verringerung von Wasserverlusten,
- effiziente Bewässerung,
- energieeffizienten Betrieb,
- Schutz von Grund- und Oberflächenwasser,
- bessere Überwachung von Wasserqualität,
- ressourcenschonende Infrastrukturplanung,
- klimatisch resiliente Wasserinfrastruktur.
Nicht jede technische Tätigkeit von AOWIS ist automatisch Umweltschutz.
Die tatsächlichen Projekte müssen dem steuerbegünstigten Zweck konkret dienen.
Technische Zusammenarbeit
Internationale oder lokale technische Zusammenarbeit ist kein eigener gemeinnütziger Zweck dieses Konzepts.
Sie ist vielmehr ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung insbesondere der Entwicklungszusammenarbeit, der Bildung und gegebenenfalls von Wissenschaft und Forschung.
Die AOWIS gUG kann beispielsweise zusammenarbeiten mit:
- lokalen Initiativen,
- Gemeinden,
- Wasserverbänden,
- Wasserversorgern,
- NGOs,
- gemeinnützigen Organisationen,
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen,
- Schulen und Ausbildungsstätten,
- Ingenieuren und Technikern,
- öffentlichen Stellen,
- internationalen Organisationen,
- geeigneten Unternehmen und technischen Partnern.
Die Zusammenarbeit mit Unternehmen ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Sie darf jedoch die gemeinnützige Zielsetzung der gUG nicht in den Hintergrund drängen oder zu einer unangemessenen Förderung einzelner Unternehmen führen.
Vorschlag für den Gesellschaftszweck
Der folgende Text ist ein Arbeitsentwurf und ausdrücklich noch keine endgültige Formulierung für den notariellen Gesellschaftsvertrag.
Vor Verwendung sollte er mit dem zuständigen Finanzamt sowie gegebenenfalls mit steuerlicher und rechtlicher Beratung abgestimmt werden.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Umweltschutzes. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung offener technischer Grundlagen, Software, Dokumentation, Methoden und Bildungsangebote für die Planung, Modellierung, Errichtung, Überwachung, Steuerung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Entwicklung, Pflege und Veröffentlichung frei zugänglicher technischer Standards, Datenmodelle, Software und Referenzimplementierungen; 2. die Erstellung und Veröffentlichung von technischen Dokumentationen, Planungsunterlagen, Handbüchern, Lehrmaterialien und Betriebsleitlinien; 3. die Durchführung von Schulungen, Workshops, Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Bildungsangeboten für Betreiber, Techniker, Ingenieure, Studierende, gemeinnützige Organisationen, Gemeinden und andere Beteiligte; 4. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluierungsprojekte sowie die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse; 5. die Durchführung und Unterstützung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur; 6. die Förderung des Wissenstransfers und des Aufbaus lokaler technischer Fähigkeiten für Planung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Wasserinfrastruktur; 7. die Zusammenarbeit mit steuerbegünstigten Organisationen, Gemeinden, öffentlichen Stellen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen geeigneten Projektpartnern; 8. die Entwicklung und Verbreitung von Verfahren zur nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen, zur Verringerung von Wasserverlusten, zur Verbesserung der Wasserqualität sowie zur energie- und ressourceneffizienten Betriebsführung; 9. die Dokumentation, Evaluation und Veröffentlichung praktischer Erfahrungen aus Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur.
Die Aufnahme mehrerer gemeinnütziger Zwecke ist nur sinnvoll, wenn diese tatsächlich verfolgt werden.
Der endgültige Gesellschaftsvertrag sollte möglichst präzise beschreiben, durch welche konkreten Tätigkeiten die jeweiligen steuerbegünstigten Zwecke verwirklicht werden.
§ 60 AO verlangt, dass Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt werden, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erfüllt sind.[5]
Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen
Die AOWIS gUG muss ihre steuerbegünstigten Zwecke nicht nur im Gesellschaftsvertrag festlegen, sondern auch tatsächlich entsprechend handeln.
Selbstlosigkeit
§ 55 AO verlangt eine selbstlose Tätigkeit.[6]
Insbesondere gilt:
- Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
- Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
- Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke muss die gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung eingehalten werden.
Eine angemessene Vergütung von Beschäftigten, Geschäftsführung oder Auftragnehmern ist damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Entscheidend ist insbesondere, dass Vergütungen angemessen sind und einer tatsächlichen Tätigkeit für die Gesellschaft entsprechen.
Ausschließlichkeit
Nach § 56 AO liegt Ausschließlichkeit vor, wenn die Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.[7]
Die gUG darf daher nicht hauptsächlich als Instrument für private oder unternehmerische Interessen verwendet werden.
Unmittelbarkeit
Nach § 57 AO verwirklicht eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke grundsätzlich selbst.[8]
Für AOWIS kann dies beispielsweise erfolgen durch:
- eigene Softwareentwicklung,
- eigene technische Dokumentation,
- eigene Forschungsarbeit,
- eigene Schulungen,
- eigene Entwicklungsprojekte,
- eigene Pilotprojekte,
- eigene Veröffentlichungen,
- eigene Projektbegleitung.
Auch die Einbindung von Hilfspersonen und Kooperationen ist im gesetzlichen Rahmen möglich.
Vermögensbindung
Die gemeinnützigkeitsrechtliche Vermögensbindung muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt sein.
§ 61 AO verlangt, dass der Verwendungszweck des verbleibenden Vermögens bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke so genau bestimmt ist, dass seine steuerbegünstigte Verwendung geprüft werden kann.[9]
Die Mustersatzung in Anlage 1 zur AO enthält hierfür die maßgeblichen Grundformulierungen.[10]
Tatsächliche Geschäftsführung
Nicht nur der Gesellschaftsvertrag, sondern auch die tatsächliche Tätigkeit muss der Gemeinnützigkeit entsprechen.
§ 63 AO verlangt, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist.[11]
Die Gesellschaft muss dies durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben nachweisen können.
Für AOWIS bedeutet das insbesondere:
- nachvollziehbare Buchführung,
- dokumentierte Projektmittel,
- nachvollziehbare Verträge,
- dokumentierte Mittelverwendung,
- klare Zuordnung von Ausgaben,
- angemessene Vergütungen,
- nachvollziehbare Entscheidungen bei Geschäften mit Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.
Gesellschaftsrechtliche Struktur
Gesellschafter
Die Gesellschafter bilden die grundlegende gesellschaftsrechtliche Entscheidungsebene.
Zu ihren Aufgaben gehören je nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag insbesondere:
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung,
- grundlegende strategische Entscheidungen,
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
- Kapitalmaßnahmen,
- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung,
- Entscheidungen über grundlegende Veränderungen der Gesellschaft.
Die Anzahl der Gesellschafter muss nicht künstlich erhöht werden.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung genügt grundsätzlich eine Person.[3]
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der AOWIS gUG und vertritt die Gesellschaft nach außen.
Zu ihren Aufgaben können insbesondere gehören:
- operative Leitung,
- Personal,
- Finanzen,
- Verträge,
- Projektmanagement,
- Fördermittel,
- Partnerschaften,
- Software- und Infrastrukturprojekte,
- Veröffentlichungen,
- Compliance,
- Kommunikation mit Finanzamt und Behörden,
- Umsetzung der von den Gesellschaftern vorgegebenen strategischen Richtung.
Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben.[4]
Weitere Strukturen
Zusätzliche Organe oder Beiräte sind für die Gründung nicht zwingend erforderlich.
Ein technischer Beirat, wissenschaftlicher Beirat, Praxisbeirat oder andere beratende Strukturen können später eingerichtet werden, wenn dafür ein konkreter Bedarf besteht.
AOWIS sollte nicht bereits in der Gründungsphase mit einer umfangreichen formalen Organisationsstruktur belastet werden, deren praktische Funktion noch nicht feststeht.
Technische Entwicklung und Beteiligung am AOWIS-Projekt
Die gesellschaftsrechtliche Struktur der AOWIS gUG muss nicht sämtliche technischen Abläufe des AOWIS-Projekts formal regeln.
Softwareentwicklung kann weiterhin über die bestehenden Entwicklungsplattformen, Repository-Strukturen, Issues, Reviews und Pull Requests erfolgen.
Technische Dokumentation und Standards können über die bestehenden AOWIS-Dokumentations- und Review-Prozesse weiterentwickelt werden.
Mit wachsender Beteiligung können bei Bedarf zusätzliche Regeln für technische Entscheidungen, Maintainer-Rollen, Reviews oder Arbeitsgruppen geschaffen werden.
Eine umfangreiche eigenständige Projekt-Governance ist jedoch keine Voraussetzung für die Gründung der gUG.
Open Source und offenes Wissen
Die offene Verfügbarkeit von AOWIS ist ein zentraler Bestandteil des Projekts.
Die gUG soll deshalb langfristig sicherstellen, dass wesentliche technische Grundlagen öffentlich zugänglich bleiben.
Dazu gehören insbesondere:
- Quellcode,
- technische Standards,
- Schnittstellenbeschreibungen,
- Datenmodelle,
- Dokumentation,
- geeignete Referenzimplementierungen,
- öffentlich finanzierte oder für die Allgemeinheit bestimmte Forschungsergebnisse,
- geeignete Schulungs- und Informationsmaterialien.
Dabei können unterschiedliche offene Lizenzen für Software, Dokumentation, Daten und andere Inhalte verwendet werden.
Lizenzentscheidungen sollten so getroffen werden, dass langfristige Offenheit, Wiederverwendbarkeit, technische Zusammenarbeit und Rechtssicherheit gewährleistet bleiben.
Wirtschaftliche Tätigkeiten
Gemeinnützigkeit bedeutet nicht, dass die AOWIS gUG keine Einnahmen erzielen oder keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben darf.
Mögliche Einnahmen können beispielsweise sein:
- Spenden,
- Fördermittel,
- öffentliche Zuschüsse,
- Forschungsförderung,
- Projektfinanzierungen,
- zweckgebundene Zuwendungen,
- Einnahmen aus Schulungen,
- Forschungs- und Entwicklungsaufträge,
- technische Projektleistungen,
- Dienstleistungen,
- Lizenz- oder Nutzungsentgelte, soweit im Einzelfall vorgesehen,
- Verkauf von Materialien oder Hardware im Zusammenhang mit Projekten,
- sonstige projektbezogene Einnahmen.
Die steuerliche Einordnung ist jeweils gesondert zu prüfen.
Tätigkeiten können insbesondere dem steuerbegünstigten Bereich, einem Zweckbetrieb oder einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein.
§ 64 AO regelt die Behandlung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.[12]
§ 65 AO bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen eines Zweckbetriebs.[13]
Eine wirtschaftliche Tätigkeit führt daher nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit.
Sie muss jedoch korrekt organisiert, dokumentiert und steuerlich eingeordnet werden.
Verhältnis zu Unternehmen und kommerziellen Partnern
AOWIS soll offen für Zusammenarbeit mit Unternehmen sein.
Unternehmen können beispielsweise:
- Software beitragen,
- Entwicklung finanzieren,
- Hardware bereitstellen,
- an Forschungsprojekten teilnehmen,
- Dienstleistungen erbringen,
- AOWIS-basierte Systeme implementieren,
- Mitarbeitende für technische Beiträge bereitstellen,
- Entwicklungs- oder Pilotprojekte unterstützen.
Die gUG darf jedoch nicht als Instrument zur unangemessenen Förderung eines einzelnen Unternehmens verwendet werden.
Besonders sorgfältig zu behandeln sind:
- Geschäfte mit Gesellschaftern,
- Geschäfte mit Unternehmen von Gesellschaftern oder Geschäftsführern,
- exklusive Vertriebsvereinbarungen,
- Beschaffungsentscheidungen zugunsten verbundener Unternehmen,
- ungewöhnlich hohe Vergütungen,
- Übertragung von Rechten unter nicht marktgerechten Bedingungen,
- Konstruktionen, bei denen gemeinnützige Mittel überwiegend privaten wirtschaftlichen Interessen zugutekommen.
Interessenkonflikte sollten offengelegt und nachvollziehbar behandelt werden.
Stammkapital und Rücklage
Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Bei der Unternehmergesellschaft gelten die besonderen Regeln des § 5a GmbHG.[14]
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital vollständig eingezahlt sein.
Sacheinlagen sind bei dieser Gründungsform ausgeschlossen.
Außerdem ist grundsätzlich eine gesetzliche Rücklage zu bilden, der ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses zuzuführen ist.[14]
Unabhängig vom gesetzlich möglichen Mindestbetrag sollte das tatsächliche Stammkapital so gewählt werden, dass die Gesellschaft ihre anfänglichen Verpflichtungen realistisch erfüllen kann.
Für AOWIS sind dabei beispielsweise zu berücksichtigen:
- Notar- und Registerkosten,
- Buchhaltung,
- Versicherungen,
- Hosting und technische Infrastruktur,
- Domains und Kommunikationsdienste,
- Reisekosten,
- mögliche Personalkosten,
- Projektvorfinanzierung,
- Hardware und Testsysteme.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form.[15]
Er muss insbesondere enthalten:
- Firma,
- Sitz,
- Unternehmensgegenstand,
- Stammkapital,
- Geschäftsanteile der Gesellschafter.
Diese Mindestanforderungen ergeben sich aus § 3 GmbHG.[16]
Für eine gemeinnützige Gesellschaft müssen zusätzlich die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Abgabenordnung berücksichtigt werden.
Besonders wichtig sind:
- genaue steuerbegünstigte Zwecke,
- konkrete Art der Zweckverwirklichung,
- Selbstlosigkeit,
- ausschließliche Mittelverwendung,
- Verbot unangemessener Begünstigungen,
- Vermögensbindung.
Die Formulierungen der Mustersatzung aus Anlage 1 zur AO sollten dabei berücksichtigt werden.[10]
Gründungsschritte
Schritt 1: Grundstruktur festlegen
Zu entscheiden sind insbesondere:
- endgültige Firma,
- Sitz der Gesellschaft,
- Gesellschafter,
- Höhe des Stammkapitals,
- Verteilung der Geschäftsanteile,
- Geschäftsführung,
- Vertretungsregelung,
- steuerbegünstigte Zwecke,
- konkrete Tätigkeiten zur Zweckverwirklichung.
Als Arbeitsbezeichnung wird in diesem Konzept AOWIS gUG verwendet.
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag entwerfen
Der Gesellschaftsvertrag sollte sowohl die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen als auch die Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.
Insbesondere der Unternehmensgegenstand und die steuerbegünstigten Zwecke müssen miteinander abgestimmt sein.
Ein ausschließlich auf die gesetzliche Minimalstruktur reduziertes Muster ist für AOWIS voraussichtlich nicht sinnvoll, da die gemeinnützige Zweckstruktur präzise abgebildet werden muss.
Schritt 3: Gemeinnützigkeitsrechtliche Vorabstimmung
Vor der notariellen Gründung sollte der Entwurf nach Möglichkeit mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
Ziel ist insbesondere:
- Prüfung der gemeinnützigen Zwecke,
- Prüfung der Zweckverwirklichung,
- Prüfung der Selbstlosigkeitsklauseln,
- Prüfung der Vermögensbindung,
- Vermeidung späterer kostspieliger Änderungen des Gesellschaftsvertrags.
Die formelle Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen richtet sich nach § 60a AO.[17]
Schritt 4: Notarielle Gründung
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet.
Dabei werden unter anderem:
- der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen,
- die Geschäftsanteile übernommen,
- die Geschäftsführung bestellt,
- die erforderlichen Gründungsunterlagen erstellt.
Schritt 5: Geschäftskonto und Stammkapital
Nach der notariellen Gründung wird ein Geschäftskonto eingerichtet.
Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital wird eingezahlt.
Bei der Gründung nach § 5a GmbHG muss das Stammkapital vor der Handelsregisteranmeldung vollständig eingezahlt sein.[14]
Schritt 6: Handelsregister
Die Gesellschaft wird über den Notar zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
Mit der Eintragung werden unter anderem Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsführung im Handelsregister erfasst.[18]
Schritt 7: Steuerliche Erfassung und Gemeinnützigkeit
Nach beziehungsweise im Zusammenhang mit der Gründung erfolgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit werden gemäß § 60a AO festgestellt.[17]
Für die dauerhafte steuerliche Begünstigung genügt jedoch nicht allein ein korrekter Gesellschaftsvertrag.
Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss den gemeinnützigen Vorgaben entsprechen.[11]
Schritt 8: Weitere Registrierungen und Verwaltung
Anschließend sind je nach konkreter Situation insbesondere zu erledigen oder zu prüfen:
- Transparenzregister,
- steuerliche Registrierungen,
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung,
- Buchhaltung,
- Jahresabschluss,
- Geschäftskonto,
- Versicherungen,
- Lohnbuchhaltung bei Beschäftigten,
- Datenschutz,
- Vertragsvorlagen,
- Fördermittelverwaltung,
- Spendenverwaltung,
- Projektbuchhaltung,
- Dokumentation von Mittelverwendung und Entscheidungen.
Finanzielle Grundstruktur
Die gUG sollte von Beginn an eine nachvollziehbare finanzielle Struktur besitzen.
Sinnvoll sind insbesondere:
- klare Kostenstellen beziehungsweise Projektzuordnungen,
- getrennte Erfassung zweckgebundener Mittel,
- nachvollziehbare Fördermittelabrechnung,
- dokumentierte Reisekosten,
- dokumentierte Beschaffungen,
- Verträge für externe Leistungen,
- nachvollziehbare Vergütungsentscheidungen,
- regelmäßige Liquiditätsplanung.
Gerade bei internationalen Projekten sollte frühzeitig darauf geachtet werden, dass Zahlungen und Mittelweitergaben nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Rücklagen und langfristige Finanzierung
Gemeinnützige Körperschaften dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rücklagen bilden.
§ 62 AO regelt verschiedene zulässige Formen der Rücklagen- und Vermögensbildung.[19]
Für AOWIS können Rücklagen beispielsweise relevant sein für:
- langfristige Softwareentwicklung,
- geplante Forschungsprojekte,
- größere technische Anschaffungen,
- Server- und Infrastrukturkosten,
- Projektvorfinanzierung,
- Ersatzbeschaffungen,
- längerfristige Entwicklungsprogramme.
Die gesellschaftsrechtliche Rücklage nach § 5a GmbHG und gemeinnützigkeitsrechtlich zulässige Rücklagen nach der AO sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Schutz der langfristigen Ausrichtung
Die Gesellschaftsstruktur sollte so gestaltet werden, dass der gemeinnützige Charakter von AOWIS langfristig geschützt wird.
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Verteilung und Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen,
- Zustimmungsvorbehalte bei Anteilsübertragungen,
- Regeln für Änderungen des Gesellschaftszwecks,
- Regeln für grundlegende Änderungen der offenen Ausrichtung,
- Interessenkonflikte,
- Vermögensbindung,
- Schutz wesentlicher Projektressourcen.
Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind grundsätzlich übertragbar; der Gesellschaftsvertrag kann eine Übertragung jedoch von zusätzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer Zustimmung der Gesellschaft, abhängig machen.[20]
Für AOWIS sollte deshalb geprüft werden, ob der Gesellschaftsvertrag geeignete Regeln enthält, um eine unerwünschte Übernahme oder Zweckverschiebung zu erschweren.
AOWIS als internationales Projekt
Die AOWIS gUG soll ihren Sitz in Deutschland haben, AOWIS selbst ist jedoch international ausgerichtet.
Die Arbeit kann daher Beteiligte und Projekte in unterschiedlichen Ländern umfassen.
Insbesondere bei Entwicklungsprojekten sollte die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren nicht nur als Umsetzung bereits in Europa getroffener Entscheidungen verstanden werden.
Lokale Betreiber, Techniker, Gemeinden und andere Beteiligte verfügen über Wissen, das für funktionierende Infrastruktur entscheidend ist.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- lokale Wasserquellen,
- vorhandene Infrastruktur,
- Wartungsmöglichkeiten,
- Ersatzteilverfügbarkeit,
- Energieversorgung,
- Kommunikationsinfrastruktur,
- lokale technische Fähigkeiten,
- soziale und organisatorische Strukturen,
- klimatische Bedingungen,
- Hydrogeologie,
- tatsächliche Betriebsabläufe.
AOWIS soll technische Zusammenarbeit ermöglichen, bei der externe Expertise und lokales Wissen miteinander verbunden werden.
Abgrenzung zwischen Projekt und gemeinnützigem Zweck
Nicht jede Entwicklung innerhalb von AOWIS muss unmittelbar ein Entwicklungsprojekt darstellen.
AOWIS selbst ist eine allgemeine offene technische Grundlage.
Beispielsweise kann eine Verbesserung des Simulationssystems, eines Datenmodells oder einer grafischen Oberfläche weltweit verwendet werden.
Für die Tätigkeit der gUG ist jedoch entscheidend, dass ihre Ressourcen insgesamt zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke eingesetzt werden.
Die Gemeinnützigkeit darf daher nicht allein mit der Behauptung begründet werden, dass AOWIS Open Source ist.
Open-Source-Software ist ein wichtiges Mittel.
Der steuerbegünstigte Zweck ergibt sich jedoch aus der konkreten Förderung beispielsweise von:
- Entwicklungszusammenarbeit,
- Bildung,
- Wissenschaft und Forschung,
- Umweltschutz.
Risiken und Gegenmaßnahmen
| Risiko | Beschreibung | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Unklare gemeinnützige Zwecksetzung | Der Gesellschaftsvertrag beschreibt technische Aktivitäten, aber nicht ausreichend, welchem steuerbegünstigten Zweck sie dienen. | Gemeinnützige Zwecke und konkrete Zweckverwirklichung klar miteinander verbinden; Vorabstimmung mit dem Finanzamt. |
| Zu viele Satzungszwecke | Es werden vorsorglich zahlreiche gemeinnützige Zwecke aufgenommen, die später tatsächlich nicht verfolgt werden. | Nur Zwecke aufnehmen, für die konkrete und dauerhafte Tätigkeiten vorgesehen sind. |
| Vermischung mit privaten Interessen | Gesellschaftsmittel oder Projektchancen begünstigen Gesellschafter oder verbundene Unternehmen unangemessen. | Interessenkonflikte offenlegen, Verträge dokumentieren und angemessene Konditionen sicherstellen. |
| Unklare wirtschaftliche Tätigkeiten | Dienstleistungen oder Verkäufe werden steuerlich nicht korrekt eingeordnet. | Tätigkeiten frühzeitig steuerlich prüfen und Buchhaltung entsprechend strukturieren. |
| Unzureichende Dokumentation | Die tatsächliche gemeinnützige Geschäftsführung kann gegenüber dem Finanzamt nicht ausreichend nachgewiesen werden. | Projektakten, Verträge, Buchhaltung, Beschlüsse und Mittelverwendung systematisch dokumentieren. |
| Zu geringes Anfangskapital | Die Gesellschaft ist formal gegründet, verfügt aber nicht über ausreichende Mittel für ihre anfänglichen Verpflichtungen. | Stammkapital und zusätzliche Finanzierung anhand eines realistischen Liquiditätsplans bestimmen. |
| Abhängigkeit von einzelnen Geldgebern | Ein einzelner Förderer erhält faktisch übermäßigen Einfluss auf die technische oder organisatorische Ausrichtung. | Finanzierung diversifizieren und grundlegende Entscheidungen unabhängig halten. |
| Unklare Rechte an Software und Dokumentation | Später ist unklar, welche Rechte die gUG an Beiträgen, Marken, Domains, Software oder Dokumentation besitzt. | Lizenzen, Contributor-Regeln, Rechteübertragungen und organisatorische Zuständigkeiten sauber dokumentieren. |
| Zweckverschiebung durch spätere Gesellschafter | Die langfristige gemeinnützige und offene Ausrichtung wird durch Änderungen der Beteiligungsverhältnisse gefährdet. | Anteilsübertragungen und grundlegende Satzungsänderungen im Gesellschaftsvertrag geeignet absichern. |
Sofort umsetzbare Aufgaben
Gesellschaft
- endgültigen Namen festlegen,
- Sitz festlegen,
- Gesellschafter festlegen,
- Geschäftsführung festlegen,
- Höhe des Stammkapitals festlegen,
- Beteiligungsverhältnisse festlegen.
Gemeinnützigkeit
- endgültige gemeinnützige Zwecke auswählen,
- konkrete Zweckverwirklichung formulieren,
- Gesellschaftsvertrag entwerfen,
- Vermögensbindung festlegen,
- Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen.
Organisation
- erste Jahresplanung erstellen,
- Liquiditätsplan erstellen,
- Buchhaltungslösung auswählen,
- Geschäftskonto vorbereiten,
- Projekt- und Fördermittelstruktur definieren,
- relevante Versicherungen prüfen,
- Datenschutz- und Vertragsgrundlagen vorbereiten.
AOWIS
- klären, welche bestehenden Projektressourcen langfristig von der gUG getragen werden sollen,
- Domains und technische Infrastruktur zuordnen,
- Lizenz- und Rechteübersicht erstellen,
- bestehende Software-Repositories und Dokumentation erfassen,
- laufende und geplante Entwicklungsprojekte dokumentieren,
- erste gemeinnützige Projekte und Bildungsaktivitäten definieren.
Mögliche Kurzbeschreibung der AOWIS gUG
Die AOWIS gUG fördert Entwicklungszusammenarbeit, Bildung, Forschung und den nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen durch offene technische Grundlagen für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur. Sie entwickelt und verbreitet Open-Source-Software, technische Standards, Datenmodelle, Dokumentation, Engineering-Methoden und Bildungsangebote und unterstützt damit Gemeinden, Betreiber, Fachkräfte, gemeinnützige Organisationen und andere Akteure bei der Planung, dem Betrieb und der langfristigen Weiterentwicklung sicherer und wartbarer Wasserinfrastruktur.
Mögliche Langbeschreibung der AOWIS gUG
Die AOWIS gUG ist die gemeinnützige Trägerorganisation des Afritic Open Water Infrastructure System (AOWIS). AOWIS ist ein offenes System für die Planung, den Entwurf, die Modellierung, den Bau, den Betrieb, die Überwachung, die Wartung und die Weiterentwicklung von Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus. Die AOWIS gUG entwickelt und pflegt hierfür Open-Source-Software, offene technische Standards, gemeinsame Infrastruktur- und Datenmodelle, Engineering-Methoden, Dokumentation, Referenzimplementierungen und Bildungsangebote. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklungszusammenarbeit und auf technischen Lösungen, die auch unter schwierigen Bedingungen praktikabel bleiben, beispielsweise bei instabiler Stromversorgung, eingeschränkter Konnektivität, begrenztem Zugang zu Spezialisten und der Notwendigkeit eines sicheren lokalen Betriebs. Die Gesellschaft fördert den Aufbau lokaler technischer Fähigkeiten, Wissenstransfer, Ausbildung, Forschung und praktische Zusammenarbeit mit Gemeinden, Betreibern, gemeinnützigen Organisationen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen. AOWIS selbst ist dabei nicht auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Die entwickelten Softwarekomponenten, Standards, Modelle und Methoden sollen als offene Grundlage für Wasser- und Bewässerungsinfrastruktur weltweit nutzbar sein.
Empfehlung für die nächste Arbeitsphase
Die nächste Arbeitsphase sollte sich auf vier konkrete Dokumente konzentrieren:
- Gesellschaftsvertrag der AOWIS gUG mit präziser gemeinnützigkeitsrechtlicher Zweckbestimmung.
- 1–2-seitige Tätigkeitsbeschreibung für die Vorabstimmung mit dem Finanzamt.
- Gründungs- und Finanzplan mit Stammkapital, laufenden Kosten und Finanzierung der ersten zwölf Monate.
- Übersicht der AOWIS-Projektressourcen mit Software, Domains, Dokumentation, Lizenzen und technischen Diensten, die zukünftig von der gUG getragen werden sollen.
Der Gesellschaftsvertrag sollte vor der notariellen Gründung mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
Rechtliche Hinweise
Dieses Dokument ist ein Arbeits- und Planungspapier für die Gründung der AOWIS gUG.
Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Insbesondere folgende Punkte sollten vor der Gründung fachlich geprüft werden:
- genaue Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke,
- Formulierung der Zweckverwirklichung,
- Vermögensbindung,
- Unternehmensgegenstand,
- Firma,
- Beteiligungsstruktur,
- Übertragung von Geschäftsanteilen,
- Geschäftsführerverträge und Vergütung,
- Behandlung wirtschaftlicher Tätigkeiten,
- umsatzsteuerliche Fragen,
- internationale Mittelverwendung und Projektfinanzierung.
Quellen
- ↑ 1.0 1.1 https://aowis.org/index.php/Main_Page
- ↑ 2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
- ↑ 3.0 3.1 https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__1.html
- ↑ 4.0 4.1 https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__56.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__57.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__61.html
- ↑ 10.0 10.1 https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html
- ↑ 11.0 11.1 https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__63.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__64.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__65.html
- ↑ 14.0 14.1 14.2 https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__3.html
- ↑ 17.0 17.1 https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__10.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__62.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html
Kategorie:AOWIS Kategorie:gUG Kategorie:Gemeinnützigkeit Kategorie:Entwicklungszusammenarbeit Kategorie:Governance